Rat bringt das "Besondere Vorkaufsrecht" für die Parkstadt Süd auf den Weg
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, mit einer Satzung zum "Besonderen Vorkaufsrecht" für das Gebiet der künftigen "Parkstadt Süd" die Planungen zu unterstützen. Mit der Satzung kann die Stadt ihre planerischen Ziele absichern und an der Realisierung des Quartieres weiterhin mit Hochdruck arbeiten. Die Vervollständigung des Inneren Grüngürtels und die Entwicklung eines neuen urbanen Quartiers mit 3.500 Wohnungen und 4.500 Arbeitsplätzen zwischen Luxemburger Straße und Rhein sind unverzichtbare Bausteine für die wachsende Stadt Köln.
Auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 10. April 2018 die ursprünglich vorgesehene Sanierungssatzung für die südliche Innenstadterweiterung für unwirksam erklärt hat, werden die Entwicklungsziele für die Parkstadt Süd weiter verfolgt. Dabei wird die Stadt mit einem kurzfristigen Maßnahmenpaket agieren und langfristig weitere Instrumente der Stadtentwicklung einsetzen. Dazu gehört die nun beschlossene Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für die rund 115 Hektar große Fläche, die mit dem Sanierungsgebiet deckungsgleich ist.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist erforderlich, dass die Stadt notwendige Schlüsselgrundstücke im Rahmen der Gebietsentwicklung erwirbt und eine Veräußerung an Dritte unterbindet. Hierzu bietet das Baugesetzbuch nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 das Instrument des "Besonderen Vorkaufsrechts". Dieses kann für Gebiete erlassen werden, in denen die Kommune eine städtebauliche Entwicklung verfolgt. Über das allgemeine Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch hinaus ermöglicht das "Besondere Vorkaufsrecht" den Erwerb auch von bebauten Grundstücken, unabhängig davon, ob bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt und der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzugeben. Bei der Gebietsentwicklung Parkstadt Süd sollen damit insbesondere die Grundstücke im zukünftigen Inneren Grüngürtel vor Veräußerung an Dritte geschützt und der Ankauf durch die Stadt gesichert werden. Bereits in der Vergangenheit war es der Stadt gelungen, einerseits bereits einen Großteil der Flächen zu erwerben und andererseits Vertragsverhältnisse so umzugestalten, dass diese punktgenau zum Beginn der Umnutzung enden.