Stadtkämmerin verhängt Haushaltssperre

Die Stadt Köln muss ihre Ausgaben deutlich einschränken: In enger Abstimmung mit Oberbürgermeister Torsten Burmester hat Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert heute eine Haushaltssperre für die Stadtverwaltung verhängt. Hintergrund ist die deutlich angespannte Haushaltslage.

Mit der Haushaltssperre dürfen ab sofort nur noch Ausgaben getätigt werden, die rechtlich verpflichtend oder unbedingt notwendig sind. Freiwillige neue Projekte, Maßnahmen oder Verträge, die nicht zwingend erforderlich sind, sind bis auf Weiteres nicht mehr zulässig. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2025. Im Dezember wird entschieden, ob und wenn ja wie die Haushaltssperre verlängert werden muss – dann liegen die aktualisierten Finanzdaten für die kommenden Jahre vor.

Auslöser dieser Maßnahme ist eine neue Prognose, die ein deutlich höheres Defizit im städtischen Haushalt für 2025 zeigt: Statt der ursprünglich geplanten 399,5 Millionen Euro wird nun ein Fehlbetrag von rund 582 Millionen Euro erwartet – also rund 182,5 Millionen Euro mehr als bislang angenommen. Hauptgründe sind stark steigende Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich sowie stagnierende Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

Oberbürgermeister Burmester und Kämmerin Diemert betonen, dass die Haushaltssperre notwendig sei, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Ohne wirksame Gegenmaßnahmen drohe in den kommenden Jahren eine Überschuldung und damit die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Oberbürgermeister Torsten Burmester:

Wie fast alle Städte in Deutschland sieht sich auch Köln mit einer dramatischen Haushaltslage konfrontiert. Diese Herausforderung können wir nur mit einem gemeinschaftlichen Kraftakt meistern – unser Ziel bleibt, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Daher ist dieser Schritt nun unausweichlich. Gleichwohl appelliere ich an Land und Bund, die finanzielle Lage der Kommunen ernst zu nehmen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert:

Angesichts der Schwere der Haushaltslage ist der Erlass einer Haushaltssperre leider unvermeidlich. Nur eine sofortige und konsequente Begrenzung der Aufwandsentwicklung kann verhindern, dass wir in die Haushaltssicherung mit gravierenden Folgen für Köln rutschen. Wir stehen stellvertretend für etliche Kommunen, die immer mehr Aufgaben mit immer weniger finanziellen Spielräumen bewältigen müssen – und das im Umfeld einer schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage.

Die Stadtverwaltung informiert den Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. November 2025, über die Anordnung der Haushaltssperre sowie die aktuelle Finanzsituation des laufenden Haushaltsjahrs. Diese haushaltsrechtliche Unterrichtung der Verwaltung finden Sie hier: SessionNet| Unterrichtung des Rates über wesentliche Verschlechterungen des
Jahresergebnisses 2025 und die deshalb erlassene Haushaltssperre (Berichte nach
§ 25 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KomHVO)

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit