Defizit ist abgebaut – Köln erhält 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge

Die Stadt Köln hat nach einer aktuellen Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg, die für die landesweite Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, ihre nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl zu 100,79 Prozent erfüllt. Damit ist das insbesondere im Jahr 2015 entstandene Unterbringungsdefizit vollständig abgebaut worden.

Wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch hatte die Stadt im vergangenen Jahr die ihr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl noch nicht erreicht, sodass eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wurde, um das bestehende Defizit ausgleichen zu können. Nach der zuletzt gültigen Vereinbarung musste die Stadt Köln 150 Geflüchtete pro Woche unterbringen.

Obwohl die Unterbringungsquote nun erfüllt ist, ist die Stadt Köln weiterhin verpflichtet, die normale Zuweisungsquote – 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge – zu erfüllen. Diese liegt aufgrund des verringerten Flüchtlingszustroms nach Nordrhein-Westfalen deutlich unter 150 Flüchtlinge pro Woche. Das genaue Verfahren stimmt die Stadt Köln mit der Bezirksregierung ab.

Zurzeit leben 13.842 geflüchtete Personen in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit