Die noch gültige Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe endet 2019
Die Verwaltung legt dem Rat zu seiner nächsten Sitzung im September eine Beschlussvorlage zur Direktvergabe der Verkehrsleistungen auf Kölner Stadtgebiet an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ab dem 1. Januar 2020 vor. Die Vorlage soll nach heutiger Vorberatung im Verkehrsausschuss und später im Finanzausschuss in der Ratssitzung am 28. September 2017 behandelt werden (nicht-öffentlicher Teil).
Notwendig wird eine solche Regelung durch das Auslaufen der so genannten Betrauung der KVB am 31. Dezember 2019. Gemäß EU-Recht müssen die Aufgabenträger als zuständige Behörden für den öffentlichen Personennahverkehr die Verkehrsleistungen im Wettbewerb oder mittels Direktvergabe an einen internen Betreiber vergeben.
Die Entscheidung über die Direktvergabe an die KVB war in einem seit Ende 2014 tagenden Arbeitskreis unter externer Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei (BBG und Partner, Bremen) vorbereitet worden.
Gemäß europäischem und nationalem Recht gelten für das Verfahren einer Direktvergabe längere Vorlauffristen. So ist spätestens ein Jahr vor der Direktvergabe, maximal aber 27 Monate vor der Betriebsaufnahme, eine Vorinformation im EU-Amtsblatt erforderlich. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen, soll dieser Zeitrahmen möglichst weitgehend ausgenutzt werden. Die Direktvergabe soll für 22,5 Jahre erfolgen, den längst möglichen Zeitraum, den die EU-Verordnung 1370/2007 vorsieht.
Die Stadt sieht durch eine Direktvergabe an die KVB wesentliche Vorteile gegenüber einer wettbewerblichen Vergabe. So besteht aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Stellung und des Organvertrages der KVB mit der Stadtwerke Köln GmbH eine größere Einflussmöglichkeit der Stadt auf die Durchführung der Verkehrsversorgung. Zudem ermöglicht die Direktvergabe an die KVB weiterhin eine Durchführung aller Verkehrsleistungen aus einer Hand, was bei einer ergebnisoffenen wettbewerblichen Vergabe nicht gewährleistet wäre. Die Wirtschaftlichkeit der KVB wird turnusmäßig im Rahmen der Betrauung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt. Für die Stadt ergeben sich zusätzlich finanzielle Vorteile durch die Nutzung des steuerlichen Querverbunds im Rahmen des Stadtwerke-Konzerns. Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Der KVB kommt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung unserer verkehrspolitischen Ziele zu. Durch die Direktvergabe an die KVB sichern wir den qualitativ hochwertigen ÖPNV in Köln. Wichtig ist mir auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der KVB damit weiterhin zu sicheren tarifvertraglichen Bedingungen ihren Dienst ausüben können.
Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der Kölner Verkehrs-Betriebe, kommentiert:
Wir freuen uns über die Absicht der Stadt, die Leistung für den städtischen ÖPNV erneut an die KVB im Wege der Direktvergabe zu geben.
Die derzeit geltende Betrauungsregelung war infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Vergabe- und Beihilfenrecht notwendig geworden. Die Betrauung der KVB war vom Rat der Stadt Köln am 15. Dezember 2005 beschlossen und am 24. Juni 2008 bis zum 31. Dezember 2019, dem längst möglichen Übergangszeitraum gemäß EU-Verordnung 1370/2007, verlängert worden.