Mehr Kompetenz für Ämter
Mit der Modernisierung einer bisher stadtweit geltenden "Bedarfsprüfungsrichtlinie" sollen ab sofort alle städtischen Ämter schneller, effizienter und eigenverantwortlicher agieren können. Stadtdirektor Dr. Stephan Keller hat jetzt diese Richtlinie in Teilen außer Kraft gesetzt, die bisher dafür sorgte, dass bei geplanten Beschaffungen oder Aufträgen ab 10.000 Euro beziehungsweise 20.000 Euro schon vor der Ausschreibung noch bis zu drei weitere zentrale Ämter beteiligt werden mussten.
Wenn wir über eine Verwaltungsreform sprechen, dann müssten wir nicht nur die großen Projekte im Visier haben, wie z.B. die Neuorganisation im Verkehrsmanagement, sondern auch jedes Fachamt bei seinen Aufgaben von Bürokratie entlasten. Nur so werden wir insgesamt schneller und effizienter,
so Stadtdirektor Dr. Stephan Keller.
So hat die Stadt Köln aktuell ihre so genannte Bedarfsprüfungsrichtlinie aktualisiert. Bislang mussten alle städtischen Ämter bei der Beschaffung von Gegenständen oder der Inanspruchnahme außerstädtischer Leistungen ab einem bestimmten Auftragswert die so genannten Querschnittsämter (Personal- und Verwaltungsmanagement, Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei) beteiligen. Diese Beteiligungen sind nun nicht mehr erforderlich. Damit werden die verwaltungsinternen Prozesse vereinfacht und das Beschaffungsverfahren kann deutlich verkürzt werden. Von dieser Neuregelung sind Bauleistungen nicht erfasst, für sie gilt ein gesondertes Verfahren. Aber auch hier hat die Verwaltung vor rund zwei Jahren im Vergabeverfahren durch eine Verdoppelung von Wertgrenzen die Prozesse beschleunigt.