Stadt Köln hat Daten an die Bezirksregierung übermittelt
Die Stadt Köln hat heute der Bezirksregierung die notwendigen Unterlagen zu den Fällen übermittelt, wo ein einmonatiges Fahrverbot für hohe Geschwindigkeit nach der neuen Straßenverkehrsordnung rechtskräftig ausgesprochen war und noch nicht oder nicht vollständig abgeleistet ist. Zuständige Behörde für Gnadenerlasse bei diesen rechtskräftigen Fahrverboten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Die Stadt Köln hatte ihrerseits bei den noch nicht rechtskräftigen Verfahren ihre Bescheide "von Amts wegen" aufgehoben und die Fahrverbote erlassen.
Laut Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln wurden zum Zeitpunkt 3. Juli 2020 (Mitteilung des Landes NRW an die Bußgeldstellen) 596 Bußgeldbescheide mit Fahrverbot erlassen.
131 davon waren zu dem oben genannten Zeitpunkt bereits rechtskräftig, wovon wiederum zum Stichtag 16. Juli 2020, bereits 35 Fahrverbote vollstreckt wurden. 15 Führerscheine befinden sich noch in amtlicher Verwahrung und bei 81 Verfahren steht die Vollstreckung noch an.
In 465 Fällen nahm die Bußgeldstelle von Amtswegen den Bescheid zurück und ersetzte diese durch einen Bescheid ohne Fahrverbot.