Stadt ermöglicht individuelle Förderung von bildenden Künstler*innen sowie Kura-tor*innen

Die Stadt Köln vergibt erneut zehn Stipendien zur Förderung von Künstler*innen und Kurator*innen. Zum siebten Mal in Folge schreibt die Stadt Köln die Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst aus. Mit dem Förderinstrument unterstützt die Stadt professionelle Kölner Künstler*innen und Kurator*innen dabei, sich ohne wirtschaftlichen Druck auf individuelle künstlerische Projekte zu konzentrieren.

Die Stipendien sind Teil der individuellen Künstler*innen-Förderung und werden aus städtischen Mitteln finanziert. Die Organisation und Durchführung der Ausschreibung übernimmt das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstler (BBK) Köln e.V. auf Beschluss des Rates der Stadt Köln.

Zehn Stipendien werden vergeben:

  • Fünf Stipendien für den Zeitraum November bis Dezember 2025
  • Fünf Stipendien für den Zeitraum März bis April 2026

Die Förderhöhe beträgt jeweils 5.300 Euro, ausgezahlt werden sie in zwei monatlichen Raten zu je 2.650 Euro. Bewerber*innen können bei der Antragstellung ihren bevorzugten Förderzeitraum wählen. Die Stipendien werden gleichzeitig ausgeschrieben und juriert.

Zielgruppe und Inhalte

Die altersunabhängigen Stipendien richten sich an professionell arbeitende Künstler*innen und Kurator*innen der Bildenden Kunst mit Wohnsitz in Köln. Gefördert werden selbst gewählte Recherche- und Arbeitsvorhaben in Bereichen wie Malerei, Skulptur, Installation, Klangkunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Performance, Zeichnung, Urban Art, Kunst im öffentlichen Raum oder Community Art. Das Förderkonzept wurde 2019 gemeinsam vom Kulturamt der Stadt Köln und dem Kulturwerk des BBK Köln – in Abstimmung mit dem Netzwerk AIC – entwickelt. Seitdem können sich auch Kurator*innen auf die Stipendien bewerben. Zwei der zehn Stipendien werden auch 2025/2026 gezielt für kuratorische Vorhaben vorgesehen.

Vergabekriterien und Ausschlussbedingungen

Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, die aus fünf wechselnden Expert*innen der Kunstszene besteht – darunter Kurator*innen, Künstler*innen und Kunsthistoriker*innen. Die Jurysitzung findet Anfang November 2025 statt.

Entscheidend für die Auswahl sind:

  • die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. kuratorischer Arbeiten die Qualität und Relevanz des eingereichten Vorhabens

Welche Vorhaben sind 2025 und 2026 förderfähig?

Die verfügbaren Mittel für die "Künstler*innen-Förderung Bildende Kunst Stipendien ohne Altersbegrenzung" von 30.000 Euro im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 verlangen eine konzeptionelle Anpassung des 2019 entwickelten und beschlossenen Konzeptes, vor allem im Hinblick auf die zugelassenen Vorhaben. Die Änderungen wurden vom Ausschuss für Kunst und Kultur im Juni 2025 beschlossen.

  • Demnach werden ausschließlich neue Arbeitsvorhaben zum Bewerbungsverfahren zugelassen, nicht mehr die Fortführung oder Vollendung von künstlerischen Arbeiten.
  • Nicht förderfähig sind Vermittlungsvorhaben (außer bei kuratorischen Projekten), Publikationsprojekte, (filmische) Dokumentationen, Produktionen von Werkverzeichnissen, technische Anschaffungen oder (Arbeits-/Atelier-)Ausstattungen
  • Die Stipendiat*innen dürfen laut Beschluss im Förderzeitraum nicht angestellt sein (Minijobs ausgenommen), aktuell nicht immatrikuliert sein, auch nicht zur Promotion.
  • Es ist keine erneute Bewerbung möglich, sofern man das Stipendium bereits in den Vorjahren erhalten hat.

Im Portfolio sollen ausschließlich Arbeiten aus den letzten fünf Jahren dokumentiert werden. Die Stipendiat*innen reichen am Ende der Förderung einen kurzen Abschlussbericht ein. Eine Abschlussveranstaltung zur Vernetzung der Stipendiat*innen und die Online-Dokumentation der geförderten Projekte entfallen im Förderjahr 2025 und 2026.

Einbettung in die städtische Förderlandschaft

Die Recherche- und Arbeitsstipendien ergänzen die bestehende Projektförderung der Stadt Köln, die Ausstellungen in freien Kunsträumen, Einzelprojekte, Festivals, internationale Kooperationen (zum Beispiel mit der Partnerstadt Istanbul) sowie Kunst im öffentlichen Raum unterstützt. Zusätzlich vergibt die Stadt das Vordemberge-Stipendium (für Bildende Künstler*innen bis 35 Jahre) und das Chargesheimer-Stipendium (für Foto- und Medienkünstler*innen bis 35 Jahre). Mit den Recherche- und Arbeitsstipendien setzt die Stadt ein deutliches Zeichen für die nachhaltige Förderung künstlerischer Entwicklung – unabhängig vom Alter und außerhalb marktorientierter Produktionszwänge.

Bewerbung und Kontakt

Bewerbungsschluss ist der 21. Oktober 2025!

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter: www.recherchestipendien-koeln.de

Dort finden Interessierte auch weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren sowie das Online-Formular.

Rückfragen per E-Mail: stipendien@bbk-koeln.de

Information und Kontakt:

Petra Gieler

Kulturwerk des BBK Köln e.V., Mathiasstr. 15, 50676 Köln

Telefon: 0221 / 258 2113 (Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr)

E-Mail: stipendien@bbk-koeln.de

Kontakt bei der Stadt Köln:

Kulturamt, Nadine Müseler

Referentin für Bildende Kunst, Neue Medien und Literatur

Telefon: 0221 / 221-23643

E-Mail: kulturamt@stadt-koeln.de

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