Oberbürgermeisterin Reker: "Beschleunigte Verfahren und effektivere Arbeit."
Der Rat hat am gestrigen Donnerstag, 4. April 2019, den Vorschlägen von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zugestimmt und die Auftragswerte angehoben, ab denen die Ratsgremien beteiligt werden müssen. Damit gilt nun sowohl für die Gremienbeteiligung bei Lieferungen und Dienstleistungen, als auch für Baumaßnahmen eine einheitliche Wertgrenze von 300.000 Euro für die Beteiligung der politischen Gremien. Die Verwaltung kann damit in vielen Fällen Aufträge schneller vergeben. Auch bei der Beauftragung von Planungsleistungen, Gutachten und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten muss ein zeitaufwändiger Gremienbeschluss seltener eingeholt werden, nämlich künftig erst ab 75.000 Euro statt wie bisher ab 25.000 Euro.
Außerdem fällt die mehrfache Beteiligung von Gremien weg: Wurde ein wiederkehrender Bedarf bereits grundsätzlich durch Beschluss anerkannt, muss das Gremium über eine erneute Beschaffung nicht noch einmal entscheiden, wenn von den zugrunde gelegten Standards nicht abgewichen wird. Ein Beispiel ist die Ausschreibung von Reinigungsleistungen für städtische Gebäude: Die Ratsgremien haben Standards festgelegt und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt. Auf dieser Basis kann die Verwaltung künftig die notwendigen Ausschreibungsverfahren einleiten, ohne einen weiteren zeitaufwändigen Gremienbeschluss einzuholen.
Gleichzeitig hat der Rat die vorgeschlagenen neuen Regelungen für die Beteiligung der politischen Gremien bei Anmietungen umgesetzt. Diese galten bisher als Geschäft der laufenden Verwaltung, auch wenn sie teilweise ein siebenstelliges Finanzvolumen auslösten. Künftig entscheiden die Fachgremien über den Bedarf für Anmietungen. In Anlehnung an das bestehende Verfahren zur Bedarfsfeststellung wird so eine frühzeitige Einbindung gewährleistet.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Es ist gut, dass der Rat mit dieser Entscheidung sein Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung zum Ausdruck gebracht hat, ohne seine Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Sitzungen werden kürzer, Verfahren beschleunigt. Das macht unsere gemeinsame Arbeit effektiver.
Anschließend hatte der Rat den Erfahrungsbericht zur 2017 erfolgten Änderung der Zuständigkeitsordnung zur Stärkung der Bezirke zur Kenntnis genommen.