Foyer soll künftig für filmkulturelle Veranstaltungen genutzt werden können

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag, 7. Juni 2018, einen Beschluss zur künftigen Nutzung des Kölner Filmhauses gefasst und damit die Forderung nach einem Ort der Filmkunst in Köln bekräftigt.  

Der künftige Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Dies bedeutet, dass ausgewählten Interessenten nach einem Austausch mit der Verwaltung die Möglichkeit gegeben wird, Betreiberkonzepte für das Kölner Filmhaus vorzulegen. Das Verfahren soll noch im Sommer gestartet und im letzten Quartal des Jahres 2018 abgeschlossen werden. Der Rat wird dann den Nutzer auswählen. Die Modalitäten für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog sowie die Frist zur Bewerbung werden in Kürze auf den Internetseiten der Stadt Köln veröffentlicht. Die Immobilie in der Maybachstraße 111, Köln-Neustadt/Nord, wird dem Nutzer direkt von der Stadt Köln überlassen. Das hierfür zu zahlende Nutzungsentgelt wird der filmkulturellen Nutzung der Räumlichkeiten entsprechend nicht marktüblich sein.  

Auf einer Gesamtfläche von rund 1.500 Quadratmetern stehen Büro- und Lagerflächen sowie ein Kinosaal mit Vorführraum und Foyer zur Verfügung. Als Novum besteht künftig die Möglichkeit, das attraktive Foyer im Erdgeschoss für filmkulturelle Veranstaltungen öffentlich zu nutzen.  

Um der kulturpolitischen Zielsetzung für ein Kölner Filmhaus gerecht zu werden, sollen im Haus mindestens der Betrieb eines filmkulturellen Kinos, die Nutzung von Büros und Seminarräumen durch Akteure der Filmkultur und der Filmbildung sowie das Angebot des bestehenden Filmgeräteverleihs räumlich untergebracht werden. Die Nutzung des Gastronomiebetriebes im Neubau des Hauses ist durch einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt Köln geregelt und nicht Bestandteil des wettbewerblichen Dialogs.

Zur Beschlussvorlage der Künftigen Nutzung des "Kölner Filmhauses" Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit