Grundsätze Kommunaler Unternehmensführung wurden überarbeitet
Die Stadt Köln hat die Überarbeitung ihres Public Corporate Governance Kodex vorangetrieben und stellt dem Finanzausschuss des Rates jetzt den aktuellen Stand des Regelwerkes vor. Der PCGK enthält konkrete Richtlinien für eine ethische Unternehmensführung im kommunalen Bereich und ist in den vergangenen Monaten mit wissenschaftlicher Begleitung durch Prof. Dr. Ulf Papenfuß von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen überarbeitet und aktualisiert worden.
Der aktualisierte PCGK soll durch neue und geschärfte Regelungen und Handlungsleitfäden zu einer verbesserten Transparenz, einer optimierten Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Gremien, einer noch stärkeren Berücksichtigung der Diversität und Frauenförderung beitragen sowie die Compliance-Grundsätze stärken. Der Vorschlag der Verwaltung sieht beispielsweise die Berücksichtigung einer Ausgewogenheit der Geschlechter und Diversität im Aufsichtsrat, der Geschäftsführung sowie unteren Ebenen der Geschäftsführung vor. Auch wurden die Anforderungen bei der Ausschreibung von Geschäftsführerstellen erhöht. Der PCGK sieht zudem Regelungen einer sogenannten Cooling-off-Periode bei Wechseln aus der Geschäftsführung in den Aufsichtsrat vor. Die Verwaltung empfiehlt den Gremien, sich auch mit dem umgekehrten Fall, dem Wechsel aus dem Aufsichtsrat in die Geschäftsführung, zu befassen. Da hiermit rechtliches Neuland betreten würde, sind Auswirkungen auf die Arbeitnehmerbestimmungen sowie rechtliche Fragen der Berufsfreiheit zu klären. Deshalb empfiehlt die Verwaltung eine vertiefte gutachterliche juristische Prüfung zur Aufnahme einer entsprechenden Regelung in einen zukünftigen PCGK.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker war es bei der Neufassung des PCGK wichtig, die richtigen Lehren aus den bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Compliance-Regelungen zu ziehen:
Die Anforderungen an Transparenz, Geschlechtergerechtigkeit und Fachlichkeit in den Gremien der städtischen Unternehmen haben zugenommen. Dem wird der neue PCGK Rechnung tragen. Mit der Reform des PCGK noch innerhalb der jetzt ablaufenden Ratsperiode werden Verwaltung und Politik ein auf lange Sicht wegweisendes Vorhaben zum Abschluss bringen.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert zeigt sich zufrieden mit dem trotz der Corona-bedingten Einschränkungen guten Dialog zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Politik:
Köln wird damit schon bald einen umfassenden modernen Kodex besitzen, der hohe Compliance-Standards definiert und eine klare Orientierung für den neuen Rat, die Verwaltung und die kommunalen Unternehmen bietet. Mir ist wichtig, dass dieser Kodex möglichst bald auch mit Leben gefüllt wird.
Die abschließende Fassung des neuen PCGK soll dem Finanzausschuss sowie dem Rat im September als finale Beschlussempfehlung vorgelegt werden. Die Verwaltung hatte dem Finanzausschuss des Rates bereits im Februar eine erste Auswertung der Handlungsoptionen zur Fortentwicklung des städtischen PCGK vorgelegt. Die daraufhin eingegangenen Fragen, Anregungen und Stellungnahmen, unter anderem der Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln, sind in den Kodex eingeflossen, der nun in aktualisierter Fassung vorgelegt wird. Der Finanzausschuss soll mit der Vorlage des PCGK über den Stand der Überarbeitung informiert und der Diskussionsprozess fortgeführt werden.
Die Mitteilungsvorlage ist im Ratsinformationssystem unter der Vorlagennummer 1791/2020 zu finden.