Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die städtebauliche Entwicklung

Am Rather See in Neubrück, Rath/Heumar und Brück soll ein neues, klimafreundliches Wohngebiet entstehen. Bebaut werden soll die Fläche des ehemaligen "Madaus-Gartenlandes" beziehungsweise das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring". Außerdem sollen im angrenzenden Bereich Flächennutzungspläne geändert werden, unter anderem um die Möglichkeit für den Bau von Wohn- aber auch Schulgebäuden zu schaffen sowie Landschaftsräume zu sichern.

Nun sind die Bürger*innen eingeladen, sich an den städtebaulichen Entwicklungen zu beteiligen: Am Dienstag, 8. Juli 2025, ab 17.30 Uhr können sich Interessierte in der Aula des Schulzentrums Ostheim , Hardtgenbuscher Kirchweg 100, 51107 Köln, bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsveranstaltung informieren und mit Projektbeteiligten diskutieren. Vorgestellt werden dort sowohl die Planung aus dem Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" in Köln-Neubrück als auch die 252. Änderung des Flächennutzungsplans "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" in Köln-Neubrück, Köln-Rath/Heumar und Köln-Brück.

Die Planung basiert auf der bereits bekannten städtebaulich-freiraumplanerischen Machbarkeitsstudie und zielt darauf ab, ein klimaangepasstes, qualitativ hochwertiges Quartier in verdichteter Bauweise zu realisieren, wobei der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst minimiert werden soll. Entstehen sollen rund 660 Wohneinheiten im freifinanzierten und öffentlich geförderten Segment. Auch soziale Infrastruktur sowie Grün- und Spielplätze für die Öffentlichkeit sind geplant.

Die Änderung des übergeordneten Flächennutzungsplans "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" in Köln-Neubrück, Köln-Rath/Heumar und Köln-Brück umfasst neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplans "Neubrücker Ring" auch den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brück-Rather Steinweg" in Rath/Heumar. Hier sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorten und gemischt genutzten Bereichen geschaffen werden. Im Bereich Rath sind auch Flächen an der Rather Burg in den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans mit einbezogen, da sich durch die vorgesehene Verlagerung der Sportanlagen hier zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Ein weiterer Bestandteil des Änderungsbereiches ist ebenfalls eine Fläche westlich der Hans-Schulten-Straße, da dieser Bereich derzeit als Standort für die Errichtung einer Grundschule geprüft werden soll.

Insbesondere die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Auswirkungen auf den Freiraum rund um den Rather See erfordern hier die großräumige Betrachtung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt für den Bebauungsplan auf Grundlage der städtebaulich-freiraumplanerischen Machbarkeitsstudie und für die Änderung des Flächennutzungsplans auf Grundlage eines ersten Vorentwurfes zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 sowohl den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Neubrücker Ring" in Köln-Neubrück als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Arbeitstitel "Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See" in Köln-Neubrück, -Rath/Heumar und -Brück gefasst.

Die städtebaulichen Planungskonzepte können bis einschließlich 23. Juli 2025 auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich bis einschließlich 23. Juli 2025 gerichtet werden an: Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer, Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, claudia.greven-thuermer@stadt-koeln.de. Sie werden dokumentiert und bei der Formulierung der Aufgabenstellung für das Qualifizierungsverfahren beziehungsweise der Erarbeitung des Entwurfes der 252. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit