Bürger können städtebauliches Konzept im Bezirksrathaus einsehen
Für das Gewerbegebiet in Köln-Porz/Eil an der Frankfurter Straße sieht das Stadtplanungsamt eine Änderung für einen Teilbereich des Bebauungsplans vor. Der bestehende Bebauungsplan gilt für die Flächen zwischen Rudolf-Diesel-Straße, Steinstraße, Maarhäuser Weg, Theodor-Heuss-Straße, Frankfurter Straße und Humboldtstraße. Nun soll ein Areal westlich des Autokinos entsprechend des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als Standort für großflächigen, nicht für Innenstadtlagen vorgesehenen Einzelhandel festgesetzt werden. Dadurch werden die angrenzenden Nahversorgungsbereiche, insbesondere in der Porzer Innenstadt, als zentraler Versorgungsstandort gestärkt und der Abfluss von Kaufkraft durch konkurrierende Standorte kann vermieden werden.
Für die rechtsverbindliche Ausweisung dieses Areals als Sondergebiet wird eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die vorgesehenen Änderungen einsehen. Das städtebauliche Planungskonzept hängt vom 15. bis 29. September 2016 im Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Weitere Auskünfte gibt das Stadtplanungsamt unter den Rufnummern 0221 / 221-22816 und 221-22853. Schriftliche Stellungnahmen können bis 29. September 2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz, Henk van Benthem, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln, gerichtet werden.