Förderung von bis zu 10.000 Euro – Anträge ab 23. Februar 2026 möglich
Seit 2017 beteiligt sich die Stadt Köln am Förderprogramm "NRWeltoffen" des Landes Nordrhein-Westfalen, das sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung richtet. Ab Montag, 23. Februar 2026, können Träger und Vereine im Rahmen von "NRWeltoffen" Köln erneut Anträge auf Fördermittel für intersektional ausgerichtete Projekte stellen. Intersektionalität ist ein Begriff, der das Zusammenwirken mehrerer Unterdrückungsmechanismen beschreibt. Er verdeutlicht, dass verschiedene Diskriminierungsformen nicht isoliert wirken, sondern sich gegenseitig verstärken und so neue Formen der Ungleichbehandlung entstehen – Betroffene werden dadurch mehrfach diskriminiert. Für die beantragten Projekte bedeutet dies, dass sie mehrere Vielfaltsdimensionen in den Blick nehmen. Sie sollen sich entweder unmittelbar an Personengruppen mit intersektionaler Diskriminierungserfahrung richten oder zum Abbau von Diskriminierung gegenüber dieser Zielgruppe beitragen.
Die Antragsfrist endet am 20. März 2026. Projekte können in einer Höhe von 2.500 Euro bis 10.000 Euro gefördert werden. Besonders willkommen sind Anträge von neuen Initiativen, die mit kleineren Summen ab 2.500 Euro erste, noch weniger umfangreiche Projekte mit dennoch weitreichender intersektionaler Wirkkraft umsetzen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind abrufbar unter: NRWeltoffen - Stadt Köln
Die Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft das Steuerungsgremium von "NRWeltoffen"-Köln. Im Förderjahr setzt es sich aus jeweils eine*r Vertreter*in des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln, der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, des Kölner Forums gegen Rassismus und der Interkulturellen Zentren Köln zusammen. Das städtische Tandem, bestehend aus NS-Dokumentationszentrum und dem Amt für Integration und Vielfalt, steht der Jury beratend zur Seite.