Brandschutzmaßnahmen werden im Gebäude in der Lotharstraße in Sülz umgesetzt
Das denkmalgeschützte und stark sanierungsbedürftige Gebäude in der Lotharstraße 14-18 in Sülz wurde bereits zum Ende des Schuljahres 2024/25 für den Schulbetrieb aufgegeben. Nun müssen für die Dauer der Umsetzung von dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auch die dort ansässige Rheinische Musikschule und die Künstlerateliers vorübergehend ausziehen.
Die Mietverträge der Rheinischen Musikschule und der Künstlerateliers waren bereits letzten Sommer zum Jahresende 2025 gekündigt worden, weil das Gebäude brandschutztechnische Mängel und eine marode Bausubstanz aufweist, zudem erfüllen die Gebäudeteile aus dem Baujahr 1910 nicht die aktuellen Anforderungen an die Sonderbauverordnung. Die Kündigungen wurden im November 2025 allerdings bis zur vollständigen Prüfung und Auswertung der sicherheitsrelevanten Aspekte zunächst unbefristet ausgesetzt, gleichzeitig wurde vorsorglich eine Brandwache bestellt.
Die nun vorliegende brandschutztechnische Stellungnahme und Erkenntnisse aus einer unter Beteiligung der Feuerwehr durchgeführten Brandschau, lassen eine Weiternutzung des Gebäudes in der aktuellen Form nicht länger zu. Dafür müssen zahlreiche Maßnahmen unmittelbar ausgeführt werden. Dazu zählen die Erneuerung rauchdichter Türen zu den Treppenräumen, die Ertüchtigung von Brandschutzwänden, die Fluchtwegausbildung und -kennzeichnung, die Sicherheitsbeleuchtung sowie die Erneuerung der Feuerlöschanlage. Um das Gebäude wie bislang weiter nutzen zu können, müssen zudem bauordnungsrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.
Im Sinne der Sicherheit aller Mietparteien und der Betreiberverantwortung in diesem Zusammenhang werden die Mietverhältnisse für das Gebäude in der Lotharstraße 14-18 vorübergehend ausgesetzt. Ein Ausweichstandort beziehungsweise eine Interimslösung für die Rheinische Musikschule sowie für die Künstlerateliers wurden bereits gefunden.
Ziel ist es, alle notwendigen Maßnahmen bis spätestens zum Jahresende 2026 vollständig umzusetzen und die erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung einzuholen, damit die Rheinische Musikschule und die Künstler*innen zunächst in ihre Räumlichkeiten in der Lotharstraße zurückkehren können. Langfristig muss das Gebäude jedoch generalsaniert und dafür voraussichtlich erneut leergezogen werden. Die betroffenen Mietparteien wurden entsprechend informiert.