Auch an den Karnevalstagen wird die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert
Kioskbetreiber*innen und Gastronom*innen verstoßen in erschreckend hoher Zahl gegen die Auflagen des Jugendschutzes, wenn sie an minderjährige Testkäufer*innen verbotenerweise Alkohol, Tabakerzeugnisse oder auch Lachgas verkaufen. Seit 2024 haben Jugendliche in bislang rund 720 Betrieben Testkäufe gemacht, allein 95 seit Anfang 2026. Das Ordnungsamt stellte dabei eine Verstoßquote von 71 Prozent fest.
Vergangene Woche waren Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei, Kolleg*innen des Umweltamtes und des Rechtsamtes erneut in Kalk und Mülheim unterwegs, um dort mit Jugendlichen Kioske und Gaststätten zu überprüfen.
In zwei Betrieben stellten sie den jeweils vierten Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz fest. Dort wurden nicht nur unzulässigerweise Vapes an die Minderjährigen verkauft – in einem Geheimversteck wurden auch zahlreiche illegale Vapes entdeckt. Das alles nicht zum ersten Mal. Ein Zwangsgeld von je 5.000 Euro ist die Folge.
In anderen Betrieben wurden unversteuerte Vapes und Snus entdeckt. Das Umweltamt stellte sie sicher. Der Betreiber eines Kiosks, bei dem besonders viele illegale Vapes gefunden wurden, bekam nach Rücksprache mit einem Ermittlungsrichter Besuch von Ordnungsamt und Polizei, die seine Privatwohnung durchsuchten. In mehreren Betrieben wurden Lebensmittel, darunter Honig, Schokolade und Energydrinks gefunden, die nicht nur Süßes enthielten: Beigemischt waren Potenzmittel. Auch sie wurden sichergestellt.
Der Betreiber eines weiteren Kiosks verkaufte neben Tabak, Alkohol & Co. gefälschte Designerkleidung. Die Polizei beschlagnahmte sie. In einer Gaststätte stellte das Umweltamt so gravierende Hygienemängel fest, dass sie auf der Stelle geschlossen wurde. Weil gegen zwei Betreiber*innen von Kiosken offene Forderungen der Stadt bestanden, schauten Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes und der Polizei in deren Geldbörsen: Bei einem konnte die gesamte Schuld eingetrieben werden, bei dem anderen ein Teil.
Im Keller eines Wohngebäudes in Kalk wurde eine illegale Gaststätte entdeckt, durch Spieltische drängte sich der Polizei ebenso der Verdacht illegalen Glücksspiels auf. Der Betrieb wurde an Ort und Stelle untersagt.
In einem Fall wurde ein Verstoß gegen die Handwerksordnung festgestellt. Für den Betrieb seiner Werkstatt fehlte der Eintrag in die Handwerksrolle.
Auch an Karneval gehen die Testkäufe unvermindert weiter.