Beschlussfassung in der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause geplant
In der Kölner Stadtgesellschaft besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an individuellem Miet-Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Einkommensgruppen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Wohnungsmarkt aber selber nicht versorgen können. Der Bestand an entsprechenden, in der Regel öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung, die darüber hinaus auch einen zeitgemäßen bedarfsgerechten und bautechnischen Standard bieten, ist nach wie vor nicht ausreichend.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 bereits beschlossen, am Standort Lachemer Weg in Longerich Planungen zur Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau aufzunehmen. Ebenso wurde am 27. September 2018 vom Rat ein gleichlautender Beschluss für den Standort Houdainer Straße in Zündorf beschlossen.
Am Lachemer Weg ist der Bau eines Mehrparteien-Wohnhauses in konventioneller Bauweise geplant. Der viergeschossige Baukörper besitzt ein zusätzliches Staffelgeschoss mit Flachdach. Nach der aktuellen Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt rund 1.895 Quadratmeter. Es sind 26 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 47 und 112 Quadratmetern variiert. In der Houdainer Straße entsteht ebenso ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise. Der zweigeschossige Baukörper besitzt ein ausgebautes Dachgeschoss mit Satteldach. Die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen beträgt insgesamt rund 1.056 Quadratmeter. Es sind 14 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 45 und 93 Quadratmetern variiert. An beiden Standorten sind in den Erdgeschossen rollstuhlgerechte Wohnungen vorgesehen und die übrigen Wohnungen werden nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften und nach den Wohnraumförderbestimmungen barrierefrei errichtet.
Der Baubeginn in Longerich soll voraussichtlich ab Oktober 2021 erfolgen und in Zündorf voraussichtlich ab August 2021, wobei mit einer reinen Bauzeit von 18 beziehungsweise 16 Monaten zu rechnen ist. Eine Fertigstellung der beiden Wohngebäude ist zum Ende des vierten Quartals 2022 beziehungsweise zum Ende des ersten Quartals 2023 zu erwarten.
Bei der späteren Belegung werden neben einkommensschwachen Kölner Bürgerinnen und Bürgern auch anerkannte Geflüchtete im Rahmen der sogenannten Drittelbelegung, wozu sich die Verwaltung selbst verpflichtet hat, berücksichtigt werden, um diesen Personenkreis verstärkt in die Bevölkerung zu integrieren.