Verwaltung legt Politik Beschlussvorlage für die nächste Planungsphase vor
Parallel zur aktuellen Zwischennutzung des Ebertplatzes in der Kölner Innenstadt wird zur Erhöhung der Sicherheit und zur nachhaltigen Verbesserung der stadträumlichen Situation auch eine langfristige Umgestaltung des Platzes angestrebt. Die Planungen zur Umgestaltung gehen nun in eine weitere Phase. Nach intensiven Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern, um die technischen, gestalterischen aber auch finanziellen Anforderungen an zwei Varianten auszuloten, sollen nun die erforderlichen Mittel für die Vergabe von externen Planungsleistungen freigegeben werden. Hierzu legt die Veraltung den politischen Gremien aktuell eine Beschlussvorlage über die Freigabe eines Betrags von rund 1,26 Millionen Euro vor. Zunächst steht das Thema in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 3. September 2020 auf der Tagesordnung.
In einer ersten Planungsphase sollen von einem interdisziplinären Planungsteam zwei Planungsvarianten bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) qualifiziert werden. Die programmatischen und gestalterischen Anregungen der Zwischennutzung sollen, soweit inhaltlich und technisch umsetzbar, in die Erarbeitung des Vorentwurfs mit einfließen.
Nach Abschluss der Vorentwurfsplanung kann die politische Entscheidung für eine der beiden Varianten sowie für ein damit verbundenes Nutzungskonzept getroffen werden. Dieses bildet dann die Grundlage für die weiteren Schritte.
Verschiedene Ereignisse auf dem Ebertplatz, die noch aktive Drogenszene sowie die allgemein negative Wahrnehmung des Platzes in der Öffentlichkeit ließen vor rund drei Jahren dringenden Handlungsbedarf erkennen. Es wurde kurzfristig ein Programm mit verschiedenen Sofortmaßnamen (Reaktivierung der Brunnenanlage) und Aktionen für eine Zwischennutzung des Platzes eingeleitet. Dies hat zu einer anderen Wahrnehmung des Platzes geführt, der Platz ist wesentlich stärker belebt. Die regelmäßige Nutzung des Platzes hat zu einer Erhöhung der sozialen Kontrolle geführt und das Sicherheitsgefühl verbessert.
In seiner Sitzung im Februar 2018 hatte der Stadtentwicklungsausschuss die "Verfahrensart zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes" beschlossen (Beschluss Nummer 3647/2017 vom 1. Februar 2018). Demnach soll auf Basis des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt und der Leitlinie Kölner Ringstraßen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ein interdisziplinäres Planerteam beauftragt werden, hier Vorschläge zu erarbeiten.
Zusätzlich zu der Planungsvariante auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraße wurde die Verwaltung im März 2019 beauftragt, eine weitere Entwurfsvariante zu prüfen und erarbeiten zu lassen, welche einen behutsameren Umgang mit dem baulichen Bestand berücksichtigt.
Somit ergeben sich für die langfristige Umgestaltung zwei Planungsvarianten:
- Die "Variante 01" sieht in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen aus dem Jahr 2011 eine ebenerdige Umgestaltung durch Abriss und Verfüllung des bestehenden Platzes vor
- "Variante 02" sieht eine Umgestaltung unter Berücksichtigung des Bestands und teilweise eine Sanierung beziehungsweise Ertüchtigung der bestehenden Bauteile, insbesondere der Passage, vor
Es ist vorgesehen, die Variantenplanung unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Zwischennutzung vorzunehmen. Auch weitere Prüfaufträge aus Beschlüssen im Rahmen des Vorentwurfs sollen dabei einfließen. Ein externes Kommunikationsbüro wird die Stadt unterstützen, zur Sicherstellung der langfristigen Planungsziele eine optimale Einbindung von Öffentlichkeit und Stadtgesellschaft herzustellen.