Beweis- und Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster findet am Donnerstag und Freitag, 9. und 10. Mai 2019, ein zweitägiger Beweis- und Erörterungstermin statt. In diesem Termin befasst sich das OVG unter anderem mit Messstellen und Messmethoden, der Entstehung und Grundlagen der Grenzwerte und möglichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Zahlreiche Sachverständige aus den Bereichen der Umweltmedizin, Pneumologie, Epidemiologie, Mikrobiologie sowie Planungsbüros und Experten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sind geladen.
Die Stadt Köln hat die Erwartung, dass die Gesamtthematik bei den Terminen umfassend erörtert wird. Das OVG hat angekündigt, bei den Terminen insbesondere auf folgende Fragestellungen einzugehen:
- Aufstellung der Messstellen (Kriterien, Auswirkung der Variationsbreite auf Messergebnisse)
- Welche Möglichkeiten bestehen, um den Individualverkehr zu reduzieren?Steuerung der Verkehrsströme (zum Beispiel Verflüssigung durch Ampelschaltungen)
- Kontrollmöglichkeiten bei Durchfahrtverboten
- Zweck der Grenzwerte? Welche Studien, Überlegungen und Wertungen liegen den Grenzwerten für Stickstoffdioxid zu Grunde?
- Welche Gesundheitsgefahren drohen bei Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid? Wie ist dies in Abhängigkeit von der Dauer der Überschreitung zu sehen? Bedeutung für die Luftreinhaltepläne?
- Welche Kriterien sind bei der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen?
- Welche Bedeutung hat die am 12. April 2019 in Kraft getretene 13. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes?
Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. November 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung eingelegt. Eine Entscheidung zu möglichen Fahrverboten in Köln wird nach mündlichen Verhandlungen voraussichtlich am 12. September 2019 ergehen.