Ordnungsdienst der Stadt Köln dokumentiert 86 Verstöße im Bereich der KVB
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat am heutigen Montag, 24. August 2020, die Bundespolizei und die Verkehrsunternehmen beim landesweiten Kontrolltag zur Maskenpflicht am Kölner Hauptbahnhof unterstützt. Mitarbeitende haben Personalien von Personen am Gleis festgestellt, wenn diese während der Kontrollen der Unternehmen in den Zügen keine Angaben freiwillig machen wollten. Ferner wurden Personen im Hauptbahnhof kontrolliert, die sich ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude aufhielten oder bewegten.
Der Ordnungsdienst hat die Fremdanzeigen der Verkehrsunternehmen und festgestellte Ordnungswidrigkeiten der Bundespolizei wegen Maskenpflicht-Verstößen zur weiteren Bearbeitung entgegengenommen. Diese Verfahren werden alle an die Bußgeldstelle im Amt für öffentliche Ordnung weitergeleitet.
Den landesweiten Kontrolltag in den Fahrzeugen der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln auch zum Anlass genommen, um die Kölner Verkehrs-Betriebe zu unterstützen. Mitarbeitende führten Kontrollen in Einrichtungen und Fahrzeugen der KVB durch – teils mit KVB-Mitarbeitenden, teils eigenständig. Dabei erwischten die städtischen Kräfte bis 16 Uhr 86 Personen, die entweder keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen oder diese nicht richtig trugen. Gegen zwei Personen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen der Falsch- oder Nichtangabe ihrer Personalien. In einem anderen Fall wurde die Polizei wegen eines Fundes von Betäubungsmitteln hinzugerufen. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln setzt seine Kontrollen am Montag auch in den Nachmittags- und Abendstunden fort.
Seit Verschärfung der Maskenpflicht mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW am 12. August 2020 hat der Ordnungsdienst bisher 490 Personen angetroffen, die in Bussen, Bahnen, oder sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Haltestellen) der KVB keine Mund-Nasen-Bedeckung oder diese nicht richtig trugen. In diesen Fällen droht seither sofort ein Bußgeldverfahren mit einem Bußgeld von 150 Euro.
Bisher musste der Ordnungsdienst der Stadt Köln zweimal Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten. Exemplarisch sei hier ein Fall wiedergegeben: Bei einer Kontrolle am Mittwoch, 12. August 2020, kontrollierten zwei Ordnungsdienst-Mitarbeitende am frühen Nachmittag in der KVB-Linie 1 Richtung Weiden-West. Die Einsatzkräfte waren an der Haltestelle Aachener Straße/Gürtel eingestiegen. In der Bahn fiel ihnen eine junge Frau (18) auf, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Sie sprachen die Frau an und baten sie, sich auszuweisen. Dem kam die Frau erst mit Verzögerung nach. Als die Außendienst-Mitarbeitenden die Daten notierten, fragte die Betroffene, warum dies geschehe. Eine Mitarbeitende erklärte der Frau daraufhin, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Die Frau sagte, sie habe einfach vergessen, ihre Maske anzuziehen und es wäre jetzt "unnötig deswegen Stress zu schieben". Die Ordnungsdienst-Mitarbeitende kündigte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an. Daraufhin beleidigte die 18-Jährige sie auf übelst-denkbare Weise und wünschte der Mitarbeitenden, dass sie und ihre Familie an Corona erkranken. Die 18-Jährige zeigte sich weiter uneinsichtig. Nach der Maßnahme erstatteten die Mitarbeitenden Strafanzeige wegen Beleidigung.
Zur Erinnerung: Gemäß § 2 der Coronaschutzverordnung NRW sind die KVB als Betreibende für die Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht in ihren Bussen, Bahnen und sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Haltestellen) verantwortlich. Die KVB müssen in Ausübung ihres Hausrechts gegen Maskenpflicht-Verstöße vorgehen. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln unterstützt die KVB und ahndet Verstöße gegen die Maskenpflicht, indem Verstöße dokumentiert und Bußgeldverfahren eingeleitet werden