Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert zur Änderung der Eckpunkte der Gemeindefinanzierung 2024 NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am Dienstag, 22. August 2023, den Kabinettsbeschluss vom 21. Juni 2023 über die Eckpunkte der Gemeindefinanzierung 2024 geändert. Damit reagiert das Land auf die sich eintrübende Gesamtkonjunktur und die sich verschlechternden Perspektiven für die kommunalen Haushalte. Neben der Stützung der kommunalen Haushalte durch die Gemeindefinanzierung 2024 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW nach intensiven Gesprächen mit den Kommunen am gestrigen Dienstag auch die Vertagung der geplanten Altschuldenlösung auf das Jahr 2025 beschlossen. Die ursprünglichen Eckpunkte hatten vorgesehen, dass die Finanzierung der Altschuldenlösung und der geplanten Investitionsprogramme für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung fast ausschließlich durch sogenannte Vorwegabzüge bei der Gemeindefinanzierung, das heißt Kürzungen der allgemeinen Finanzausgleichsmittel für die nordrhein-westfälischen Kommunen, erfolgen sollte.

Altschuldenlösung: Gespräche mit der kommunalen Familie zu begrüßen

Die Stadt Köln als größte kreisfreie Stadt in NRW begrüßt die nun angekündigten Gespräche mit den Kommunen zur Ausgestaltung der Altschuldenlösung.

Unsere Kritik ist auf offene Ohren gestoßen. Beim Land ist angekommen, dass die ursprünglichen Pläne überarbeitungsbedürftig sind,

so Prof. Dr. Dörte Diemert, Dezernentin für Finanzen und Recht sowie Kämmerin der Stadt Köln. Diemert weiter:

Kürzungen in der Finanzausstattung hätten die kommunalen Haushalte in Anbetracht der Konjunktureintrübung, sinkender Steuereinnahmen, steigender Kosten sowie den Folgen des kommunalen Tarifabschlusses vor die Wand fahren lassen. Ich bin daher sehr froh, dass das Land die Lage der Kommunen erkannt hat und die kommunale Familie auf dem Lösungsweg mitnehmen will. Nur gemeinsam mit dem Land und einer Beteiligung des Bundes können wir hier zu einer zielführenden Lösung kommen.

Erhöhung der Zuwendung GFG 2024: "Hilfe in schwierigen Zeiten"

Zur nun angekündigten Erhöhung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse von 14,97 Milliarden Euro aus dem Jahr 2023 auf 15,34 Milliarden Euro (+0,91 Prozent) im Jahr 2024 sagt Diemert:

Wir freuen uns über die Erhöhung der Zuwendungen durch das Land. Angesichts der permanent wachsenden Pflichtaufgaben, der hohen Inflation sowie der aktuell bereits gravierenden Deckungslücken in vielen Bereichen ist das ein wichtiges Signal, selbst wenn die Steigerung auf der Kostenseite damit bei weitem nicht aufgefangen werden kann.

Köln wird nach den aktuellen Modellrechnungen des Landes verstärkt von den Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz profitieren. Auf die im Landesvergleich leicht unterproportionale Steuerentwicklung der Stadt Köln reagiert das Land mit einer derzeit geplanten Erhöhung der Schlüsselzuweisungen in Höhe von knapp 30 Millionen Euro für das Jahr 2024.

Das ist dringend benötigte Hilfe in schwierigen Zeiten und unerlässlich, um den Haushalt auch nur halbwegs zu stabilisieren,

so Diemert.

Hinweis:

Die Zahlen basieren auf der am Dienstagabend, 22. August 2023, veröffentlichten sogenannten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024, mit der die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte auf die nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden heruntergebrochen werden. Die Zahlen berücksichtigten die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes und sind noch nicht final. Die endgültige Zuweisungshöhe steht traditionell erst nach Ablauf des 3. Quartals fest.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit