Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer ab 27. August 2020
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau informiert, dass durch die umfangreiche Sanierung und die brandschutztechnische Ertüchtigung der Tunnel Grenzstraße Kalk nun alle erforderlichen Sicherheitsrichtlinien erfüllt.
Am Donnerstag, 27. August 2020, werden daher im Rahmen einer Wanderbaustelle in der Zeit zwischen 9 und 14 Uhr die Beschilderungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer im Bereich des Tunnels in beiden Fahrtrichtungen auf die neuen Beschilderungen zur Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer ausgetauscht. Im Bereich der vorhandenen Beschilderung wird jeweils die linke oder rechte Fahrspur auf einer Länge von etwa 30 Metern temporär gesperrt. Der Verkehr kann den Bereich zweispurig passieren.
Für alle Kraftfahrzeuge gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer, sobald die Beschilderung fertiggestellt ist. Die Sperrung des Tunnels für den Gefahrgutverkehr (Klasse E) bleibt weiterhin bestehen.