Beschlagnahmung von Nahrungsmitteln mit geschützten Orchideenbestandteilen
Die Stadt Köln hat zuletzt vermehrt Kontrollen zu Produkten durchgeführt, die unter dem Begriff "Salep" bekannt sind. Während in den vergangenen Jahren hauptsächlich Produkte mit künstlichem und damit erlaubtem Salep-Aroma in den Geschäften zu finden waren, tauchen nun wieder häufiger Produkte auf, die offensichtlich Pulver aus echten Orchideenknollen enthalten. Einen Hinweis darauf gibt teilweise schon die Aufschrift auf den Verpackungen. Herkunftsländer sind hierbei insbesondere Libanon, Jordanien und Syrien.
Die für den Artenschutz zuständige Untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass es sich hierbei um ungenehmigte Einfuhren von Salep-Pulver handelt. Erste Anfragen beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn sowie in den Niederlanden und Belgien ergaben bisher keine regulären Einfuhren der Produkte. Somit kann das Pulver beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen werden.
Um herauszufinden, ob tatsächlich Orchideenbestandteile enthalten sind, wurden zudem Proben verschiedener Salep-Produkte aus Köln zur genetischen Analyse der Inhaltsstoffe ins Nees-Institut für Biodiversität der Universität Bonn geschickt. Bei einem Verstoß gegen die Artenschutzvorschriften drohen in schweren Fällen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Salep (oder auch Sahlep/Sahlap) bezeichnet ein Pulver aus getrockneten, fein pulverisierten Wurzelknollen verschiedener Erdorchideen wie zum Beispiel dem "Gefleckten Knabenkraut". Salep-Knollen werden hauptsächlich in Albanien, Griechenland, dem Iran und der Türkei wild gesammelt und geerntet. Das Heißgetränk Salep wird meist in Lebensmittelgeschäften als Instant-Pulver angeboten oder in Speiseeis und Puddingpulvern mitverarbeitet und verkauft. Früher wurde Salep auch zu medizinischen Zwecken, als Nahrungsergänzungsmittel und Aphrodisiakum verwendet.
Da Salep-Knollen meistens nicht gezüchtet, sondern überwiegend der Natur entnommen werden, finden Ernte und Handel zu großen Teilen illegal statt. Das Züchten der Orchideen ist aufgrund des komplizierten Lebenszyklus der Erdorchideen schwierig. Bereits seit 1980 stehen alle Orchideenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen international unter Schutz. Zusätzlich verbieten nationale Gesetze in den Ursprungsländern die Naturentnahme. Werden dennoch jährlich tausende Pflanzen der Natur entnommen, droht das Aussterben lokaler Orchideenbestände. Dies soll durch konsequenten Artenschutz verhindert werden.