Stadtverwaltung gibt Entwurf in den Gremienlauf

Die Stadtverwaltung gibt den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln, der durch die Bezirksregierung Köln herausgegeben wird, in den Gremienlauf (Verkehrsausschuss und Ausschuss Klima, Umwelt und Grün) mit dem Ziel, dass der Rat diesen in seiner Sitzung am 16. September 2021 zur Kenntnis nimmt und die dazu abgegebene Stellungnahme der Stadt Köln genehmigt.

Die bisherigen Maßnahmen werden darin zur Fortsetzung empfohlen, um nachhaltig die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleiten.

Die Entwicklung der Werte an den Messpunkten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte die bereits aus der 2. Fortschreibung prognostizierte Absenkung der Luftschadstoffkonzentration in Köln. Bereits vor den Einschränkungen in der Mobilität durch Corona-Regelungen war diese Entwicklung erkennbar. Dieser positive Trend wurde durch Umsetzung vielfältiger Maßnahmen erreicht, an denen sowohl die Bürger*innen der Stadt als auch Wirtschaft und Unternehmen ihren Anteil getragen haben.

Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln sieht die Fortführung der besonders wirksamen Maßnahmen vor:

  • Verbesserung und Ausbau des bestehenden ÖPNV-Angebots
  • Verbesserungen für den Radverkehr
  • Erweiterung der Gebiete mit Parkraummanagement/Abbau von Parkplätzen
  • Erhöhung der Parkgebühren
  • Förderung der E-Mobilität
  • Nachrüstung der Kommunalfahrzeuge
  • Busflottenerneuerung
  • Expressbus auf der Aachener Straße
  • Zuflussdosierung Aachener Straße
  • Optimierung von Lichtsignalanlagen, unter anderem in der Luxemburger Straße

Der Entwurf lag zwischen dem 30. März und dem 30. April 2021 öffentlich aus und wurde bezüglich seiner spezifischen Inhalte zwischen der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Zum offengelegten Entwurf hat die Stadtverwaltung Köln im Detail Stellung genommen und Anpassungen vorgeschlagen. Mit den festgesetzten Maßnahmen wird eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte dargestellt, so dass weitere Ansätze wie Regelungen zum Reisebusverkehr oder Tempo 30 Anordnungen in der Innenstadt nicht verbindlich in den Planentwurf aufgenommen wurden. Der Rat wird über den Stand der Fortschreibung informiert und soll in seiner nächsten Sitzung die Ergebnisse der Behördenabstimmungen bestätigen.

Weitere Informationen

3. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Köln
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit