Vergütung ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt

Die Stadt Köln legt dem Finanzausschuss die Fortschreibung der Vergütung für die Tätigkeit in den Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsunternehmen vor. Mit der neuen Wahlperiode tritt damit erstmals ein Automatismus in Kraft, der in der ablaufenden Wahlperiode durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die sogenannte Fortschreibung der Vergütung ist demnach an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Danach sollen die Mitglieder für ihre Arbeit in den betreffenden Gremien rund 18,6 Prozent mehr erhalten. Zu den städtischen Beteiligungsgesellschaften zählen zum Beispiel die Stadtwerke GmbH, die Kölner Sportstätten GmbH oder die Kölner Verkehrs-Betriebe.

Mit der Fortschreibung der Vergütung setzt die Stadtverwaltung einen Beschluss des Stadtrats vom 24. Juni 2021 (Beschlussvorlage) um. Mit dem Beschluss hat der Rat die Verwaltung damit beauftragt, die Vergütung jeweils zum Ende einer Wahlperiode für die Folgeperiode entsprechend der Inflationsentwicklung fortzuschreiben. Seit 2021 ist die Vergütung der Gremienmitglieder folglich unverändert und soll nun, da die Wahlperiode endet, angepasst werden. Die Koppelung der Vergütung erfolgt anhand des Verbraucherpreisindex, den das Statistische Bundesamt monatlich ermittelt. Sie soll zum 1. Januar 2026 wirksam werden.

Die Stadt Köln hat die Kölner Politik heute auftragsgemäß zum Ende der Wahlperiode über das Ergebnis der Fortschreibung informiert. Die entsprechende Mitteilung wird den Finanzausschuss des neuen Rats in seiner ersten Sitzung erreichen. Die Mitteilungsvorlage (2133/2025) ist im Ratsinformationssystem abrufbar, sobald die Sitzung terminiert ist.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit