Ordnungsamt der Stadt Köln zieht Bilanz seiner Arbeit
Am 23. März 2020 trat die erste Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung des Virus in Kraft. Nun zieht das Ordnungsamt die Jahresbilanz Sie bezieht sich auf den Zeitraum 23. März 2020 bis 22. März 2021.
Die Corona-Schutzverordnung fordert das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Andrea Blome, Vertretungsdezernentin für das Ordnungsamt:
Ich danke den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes für ihren Einsatz im vergangenen Jahr. Die aktuelle Krisensituation ist für alle, Bürger*innen wie auch Mitarbeiter*innen und ihre Familien, belastend. Leider befinden wir uns inmitten der dritten Welle, der Inzidenzwert liegt seit Tagen über dem Wert von 100. Ich kann verstehen, dass Betroffene nicht nur müde, sondern auch wütend sind über die aktuelle Situation. Die Stadt appelliert an die Kölner*innen sowie Besucher*innen, die geltenden Corona-Regeln einzuhalten und zu beachten. Bitte begegnen Sie den städtischen Mitarbeiter*innen mit Respekt, sie setzen sich im Sinne des Infektionsschutzes für die Gesundheit der Allgemeinheit ein.
Ordnungsdienst der Stadt Köln
Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes, insbesondere die Einsatzkräfte im Außendienst, kontrollieren auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Regeln. Diese Regeln der Corona-Schutzverordnung, die das Land NRW erlässt, werden permanent und in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Außerdem erlässt die Stadt Köln ergänzend Allgemeinverfügungen, die ebenfalls an die aktuelle Pandemie-Lage angepasst werden. Diese dynamische Lage erfordert vom Ordnungsdienst und seinen Mitarbeitenden Flexibilität, Disziplin und Durchhaltevermögen. Einsatzschwerpunkte müssen regelmäßig an die sich ändernden Gegebenheiten und die jeweils geltende Rechtslage angepasst werden. Zusätzlich zu den Corona-bedingten Einsätzen nehmen die Ordnungsdienstkräfte weiterhin ihre originären ordnungsrechtlichen Aufgaben in allen Stadtbezirken wahr – die Kontrolle der Corona-Regeln zur Gewährleistung des Infektionsschutzes bestimmt aber seit einem Jahr den weit überwiegenden Teil der Arbeitszeit der Mitarbeitenden.
Eine Mehrheit der Bevölkerung hält sich laut der Erfahrungen des Ordnungsdienstes an die Regeln, Vorgaben und Empfehlungen von Stadt, Land und Bund zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung des Virus. Dennoch stoßen die Mitarbeitenden vermehrt auf Unverständnis sowie verbale und zum Teil auch körperliche Widerstände von Betroffenen. Während sich ein sehr großer Teil der Bevölkerung zu Beginn der Pandemie verständnisvoll und regelkonform verhielt, registriert der Ordnungsdienst spätestens seit dem zweiten Lockdown Mitte Dezember 2020 ein Nachlassen der Akzeptanz der Regeln. Auch Sachbeschädigungen an Dienstfahrzeugen sind keine Seltenheit mehr.
Das Ordnungsamt möchte dafür sensibilisieren, dass auch seine Außendienst-Mitarbeitenden, die die Kontrollen auf der Straße durchführen, im Privaten von diesen Regeln betroffen sind – und sich auch Normalität für sich und ihre Familien zurückwünschen. Die aktuelle Situation ist für alle belastend. Der Ordnungsdienst, der gemäß Landesverordnung gehalten ist, konsequent die Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen, bittet um ein faires Miteinander in dieser Krisenzeit. Bei Fällen, in denen die Unversehrtheit der Mitarbeitenden gefährdet wird, geht die Stadt Köln konsequent dagegen vor. Der Ordnungsdienst stellte in einem Jahr der Schutzverordnung 128 Strafanzeigen mit Corona-Bezug, unter anderem wegen Körperverletzungen, Bedrohungen oder Beleidigungen.
Unter den bisher mehr als 18.000 festgestellten Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung überwiegen in Köln Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot (5506 Verstöße) sowie die Maskenpflicht (9507). Dies sind auch Einsatzschwerpunkte des Ordnungsdienstes. Besonders das Thema Maskenpflicht hat im Einsatz einen größeren Raum eingenommen, weil diese nach und nach auf immer weitere Bereiche ausgedehnt wurde und spezielle Vorgaben wie FFP2- oder OP-Masken hinzugekommen sind.
Die reinen Verstoßzahlen geben die Arbeit und den Aufwand aber nicht komplett wieder: Mitarbeitende haben unzählige Bürgergespräche und Ansprachen geführt sowie mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Schwerpunkte sind ferner Kontrollen zur Einhaltung der Auflagen und der Corona-Maßnahmen bei Demonstrationen. Die Anzahl solcher Versammlungen nahm mit Verschärfungen der Schutzverordnung stetig zu. Dabei häufen sich Verstöße gegen die Maskenpflicht sowie gegen die geltenden Abstandsregelungen. Außerdem kommt es immer wieder zur Vorlage unzulässiger oder nicht korrekter Atteste zur Maskenpflichtbefreiung.
Gefordert ist der Ordnungsdienst auch wegen illegaler Partys in privaten Räumlichkeiten sowie in der Öffentlichkeit. Die Einsatzkräfte ermitteln bei Ruhestörungen nicht nur mithilfe der Hinweise aus der Bevölkerung, sondern beobachten auch das Internet und die soziale Medien. Ferner werden immer wieder verschiedene Schwerpunktaktionen durchgeführt, beispielsweise. Maskenpflichtkontrollen im ÖPNV, Kontrollen von Beherbergungsbetrieben, Kontrollen wegen Prostitution oder Ansammlungen in Grünanlagen bei frühlingshaftem Wetter.
Die Bedeutung der Corona-Maßnahmen wird auch bei der Auslastung des Servicetelefons des Ordnungsdienstes (0221 / 221-32000) deutlich. Insgesamt verzeichnete die Leitstelle mehr als 35.200 Anrufe von Bürger*innen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln. Die Außendienstkräfte kontrollierten diese namentlichen Hinweise anschließend. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes leisteten in den vergangenen zwölf Monaten fast 25.500 Über- und Mehrarbeitsstunden.
Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung
Die Mitarbeitenden der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes haben im Zeitraum zwischen 23. März 2020 und 22. März 2021 bisher 3.151 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Anlagen ). Diese können sowohl auf Verstößen basieren, die der Ordnungsdienst der Stadt Köln, als auch die Kölner Polizei festgestellt haben. Eine getrennte statistische Erfassung erfolgt nicht.
Die bisher erlassenen Bußgeldbescheide entsprechen einem Anordnungssoll von fast 767.000 Euro: Davon wurden bereits fast 290.000 Euro eingenommen, weil 1.333 Fälle durch Zahlung rechtskräftig abgeschlossen sind. Alle weiteren vom Ordnungsdienst und der Polizei Köln dokumentierten und übermittelten Verstöße befinden sich in Bearbeitung bei der Bußgeldstelle beziehungsweise in Bearbeitung bei den Fachabteilungen des Ordnungsamtes. Diese werden im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.
Verkehrsdienst der Stadt Köln
Im Sinne des Infektionsschutzes und zur besseren Einhaltung der Corona-Schutzverordnung hatte der Krisenstab der Stadt Köln ab 25. April 2020 auf der Ehrenstraße Halteverbotszonen angeordnet. Der Krisenstab beschränkte diese ab 13. Mai 2020 auf samstags von 10 bis 20 Uhr. Die Verkehrsüberwachung (VKÜ) hat die Einhaltung der Halteverbote kontrolliert und entsprechende Verstöße geahndet. Im Zeitraum zwischen 25. April 2020 und 22. März 2021 wurden dort an Samstagen 324 Verstöße festgestellt. Ferner haben die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung seit dem 7. August 2020 das Corona-bedingt absolute Halteverbot am Zülpicher Platz freitag- und samstagabends durchgesetzt: Dort wurden 53 Verwarnungen ausgesprochen und mehr als 20 Fahrzeuge abgeschleppt.
Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung
Die Mitarbeitenden der Gewerbeabteilung erreichte ein nicht gekanntes Maß an Nachfragen seitens des Handels und der Gastronomie. Die Betroffenen wollten stets wissen, was sie nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung NRW dürfen und was nicht.
Besonders gefordert sind die Mitarbeitenden des Sachgebiets Gaststättenrecht. Die Stadt Köln hatte zur wirtschaftlichen Unterstützung der Gastronomie beschlossen, in der Hauptsaison von März bis Oktober 2020 keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen zu erheben. Die Summe des Verzichts beträgt bisher 616.353,04 Euro. Das Sachgebiet Gaststättenrecht wird mit einer Vielzahl an Anträgen, Beschwerden und Hinweisen auf etwaige Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung NRW kontaktiert – neben dem Tagesgeschäft etwa Gaststätten-Konzessionierungen und Anfragen. Kolleg*innen aus anderen Sachgebieten der Gewerbeabteilung unterstützen bei der Bearbeitung.
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, die wirtschaftliche Unterstützung für die Gastronomie auszuweiten: Von März 2020 bis Dezember 2021 werden keine Sondernutzungsgebühren für bestehende Außengastronomie-Flächen erhoben. Darüber hinaus können die bereits erteilten Erlaubnisse unkompliziert und schnell nach Terminvereinbarung über einen Sonderschalter unter Vorlage der Original-Erlaubnis bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Über den Sonderschalter wurden bisher 203 Verlängerungen durchgeführt.
Die Stadt Köln hat zudem die Personalkapazitäten im Sachgebiet Gaststättenrecht erhöht. Drei neue Mitarbeitende werden derzeit eingearbeitet. Ferner wurde auf Initiative der Oberbürgermeisterin ein neues Sachgebiet namens "Zentrale Anlaufstelle für die Gastronomie" eingerichtet. Die neue "Gastrobeauftragte" Jutta Schiweck-Nitsche, die die Betriebe bei Konflikten und Problemlösungen unterstützen soll, hat am 1. September 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Dabei wird sie von zwei Mitarbeitenden unterstützt. Über die Arbeit der Zentralen Anlaufstelle wurde bereits in einer gesonderten Pressemitteilung informiert.
Abteilung für Straßen- und Grünflächen-Sondernutzungen/Veranstaltungsservice
Die Mitarbeitenden erteilten 1069 Drehgenehmigungen (593 im öffentlichen Raum, 476 auf Privatgelände). Durch die starken Einschränkungen haben keine klassischen Veranstaltungen mehr stattgefunden (Autokino-Konzerte ausgenommen). Die Abteilung hilft insbesondere auch bei Fragen rund um das Thema Corona aus und unterstützt andere Abteilungen bei ordnungsbehördlichen Kontrollen.