Dreiviertel der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau

Die Stadt Köln macht den Weg frei für den Bau von bis zu 110 zusätzlichen Wohneinheiten auf einem bislang für Gewerbe vorgesehenen Areal in Köln-Müngersdorf. Rund Dreiviertel der Wohnungen sollen im geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Das Amt für Stadtplanung legt dem Rat in der Sitzung vom 4. April 2017 einen entsprechenden Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes vor.

Am 12. Dezember 2013 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens für den Bereich von Vitalisstraße, Josef-Lammerting-Allee und Stolberger Straße beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, durch die Nachverdichtung eines bislang als Gewerbegebiets festgesetzten Geländes dringend benötigte, zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen. Entlang der vorhandenen Wohnbebauung an der Vitalisstraße wird im Hinterland eine gestaffelte drei- bis fünfgeschossige Wohnbebauung (WA) für insgesamt circa 90 bis 110 Wohneinheiten festgesetzt. Die Wohnungen sollen ausschließlich von Osten über die Josef-Lammerting-Allee erschlossen werden. Etwa 75 Prozent der Wohnungen sollen im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden, so dass die Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen kooperativen Baulandmodelles (30 Prozent) mehr als erfüllt werden. Stellplätze werden in Tiefgaragen festgesetzt.

In dem darüber hinaus neu festgesetzten Mischgebiet und dem südlich angrenzenden neu festgesetzten Gewerbegebiet soll Planungsrecht für die Deutschlandzentrale des Verbandes der islamischen Kulturzentren Deutschland (VIKZ) geschaffen werden.

Ferner sind neue Wegeverbindungen für Fußgänger und Fahrradfahrer in Nordsüd- und Ostwest-Richtung vorgesehen.

Zur Deckung des durch die Planung ausgelösten zusätzlichen Bedarfs an Kinderspielplätzen wird die fußläufig erreichbare, circa 5.300 m² große öffentliche Spiel- und Bolzplatzfläche auf einem östlich gelegenen Flurstück auf Kosten des Wohnungsbauinvestors GAG ertüchtigt. Ferner wird zum Zwecke der besseren Erreichbarkeit der Spiel- und Bolzplatzfläche eine Querungshilfe für Fußgänger über die Vitalisstraße in Verlängerung der geplanten Fuß- und Radwege errichtet. Die Interessen des vorhandenen Gewerbes im Umfeld des Areals wurden im Verfahren berücksichtigt.

Die ausführliche Verwaltungsvorlage zum Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses  ist im städtischen Internetauftritt zu finde.

Ausführliche Verwaltungsvorlage Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit