Ordnungsamt berichtet über die Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie
Seit 23. März 2020 gilt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die Verordnung hat das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als Ordnungsbehörde stark gefordert. Die Mitarbeitenden, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz-, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Das Amt zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum 23. März bis 22. September 2020.