Mehr als 4.200 Wohnungen in Köln zur Kurzzeitvermietung registriert
Aufgrund der seit 1. Juli 2022 geltenden Registrierungspflicht mit einer Wohnraum-Identitätsnummer (WID) wird die Kurzzeitvermietung und Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln zunehmend transparent. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum (2. Halbjahr 2023) in Köln hervor. Zum 31. Dezember 2023 waren in Köln 4.294 Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung mit einer WID registriert. Köln verzeichnet damit erneut die größte Anzahl an Registrierungen unter den sechs NRW-Kommunen, in denen eine solche Regelung gilt. Bis zu 90 (Studierende: 180) Tage je Kalenderjahr ist die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zwar nicht genehmigungspflichtig, muss aber dem Amt für Wohnungswesen vorher angezeigt werden. Dazu sind alle, die Kurzzeitvermietung anbieten, gesetzlich verpflichtet.
Es wird erkennbar, wie viele und welche Wohnungen auf den einschlägigen Online-Vermittlungsplattformen vermarktet werden und ebenso, wer als anbietende Person oder Organisation dahintersteht. Diese Informationen unterstützen das Amt für Wohnungswesen darin, den zweckentfremdeten Wohnraum doch wieder für das Wohnen nutzen zu können
sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
Das Amt für Wohnungswesen geht Verdachtsfällen auf Wohnraumzweckentfremdung intensiv nach. Indizien dafür, dass eine bestimmte Wohnung zweckentfremdet genutzt wird, liefern zum Beispiel die Überprüfung der WID oder der im Stadtgebiet tätige Außendienst.
Auch von Bürger*innen werden Hinweise auf zweckentfremdete Wohnungen gegeben, zum Beispiel hier über die städtischen Internetseite.
Bei den meisten neu eingeleiteten Wiederzuführungsverfahren (insgesamt 279) besteht der Verdacht einer Wohnraumzweckentfremdung durch Leerstand (134 Wohneinheiten), bei 99 Wohneinheiten durch Kurzzeitvermietung. Hier zeigt sich der gleiche Trend wie im 1. Halbjahr 2023.
Ordnungswidrigkeiten dieser Art können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im 2. Halbjahr 2023 wurden zu insgesamt 170 Wohneinheiten in 152 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Kölner Wohnungsmarkt ist seit vielen Jahren angespannt. Jede Wohnung, die nicht zu Wohnzwecken genutzt, sondern etwa durch Leerstand, Umwandlung in Gewerberaum oder Abriss (ohne einen Ersatzneubau) zweckentfremdet wird, trägt zu dieser schwierigen Situation bei.
Der Bericht für das 2. Halbjahr 2023 ist hier abrufbar.
Weitere Informationen zur Wohnraumzweckentfremdung sind hier verfügbar.