Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren ab 2. September
Der Stadtentwicklungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet "Astrid-Lindgren-Allee" in Köln-Brück im Stadtbezirk Kalk. Auf dem Gebiet sind Wohneinheiten vorgesehen. Die Öffentlichkeit soll frühzeitig über den Bebauungsplan informiert werden. So gibt es für Bürger*innen im Zeitraum vom 2. bis zum 16. September 2021 die Möglichkeit, Anregungen online zu diskutieren und in das Verfahren einfließen zu lassen. Für den Austausch können Interessierte das Beteiligungsportal nutzen.
Ziel des Vorhabens ist es, rund 75 Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern zu bauen. Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird im weiteren Verfahren geprüft, ob Wohneinheiten in innovativen Formen, wie zum Beispiel mit so genannten gestapelten Reihenhäusern, in den städtebaulichen Entwurf aufgenommen werden können. Die Versiegelung soll dabei maßvoll bleiben und das Quartier naturnah und klimaresilient gestaltet sein.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Anteil an Geschosswohnungsbau erhöht werden kann. Dabei sind möglichst Einheiten für behindertengerechtes und für betreutes Wohnen zu berücksichtigen. Zudem sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, einen Gemeinschaftstreff sowie mehr öffentliche Grünfläche einzuplanen.
Aktuell ist das Grundstück mit einer Sporthalle sowie mehreren Nebengebäuden bebaut (Sportpark Brück). Die Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen nahezu komplett versiegelt. Der Sportpark Brück liegt seit einigen Jahren brach. Umkleiden und sanitäre Anlagen wurden bisher noch für den gegenüber gelegenen Sportplatz genutzt, der aber in die nahegelegene Bezirkssportanlage Brück verlagert werden soll.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in das anschließende städtebauliche Qualifizierungsverfahren ein. Hier wird ein konkreter städtebaulicher Entwurf als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren ermittelt. Im weiteren Verfahren arbeiten verschiedene Planungsbüros Entwürfe aus, von denen anschließend eine breit besetzte Jury den geeignetsten Entwurf auswählt. Dieser wird dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt, der mit einem Vorgabenbeschluss über gegebenenfalls gewünschte weitere Anpassungen entscheidet. Auf dieser Grundlage wird im Anschluss der Bebauungsplanentwurf erarbeitet.
Das städtebauliche Planungskonzept, das Grundlage für den Einleitungsbeschluss war, wird in der Zeit vom 2. bis zum 16. September 2021 einschließlich im Eingangsbereich des Bezirksrathaus Kalk, Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz – Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2 in 50679 Köln zur Einsichtnahme ausgehängt. Die Aushänge sind von außen einsehbar.
Weitere Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 / 221-35568 oder der E-Mail bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden. Schriftliche Stellungnahmen werden ebenfalls an diese E-Mail-Adresse versendet oder per Post an Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz – Westgebäude), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Eingegangene Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Kalk beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.