Öffentliche Bekanntmachungen künftig primär im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln sollen künftig primär im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/bekanntmachungen veröffentlicht werden. Bislang erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Köln im Amtsblatt. Die Bekanntmachungsverordnung des Landes NRW ermöglicht alternativ auch eine Bereitstellung der Dokumente im Internet. Daher legt Oberbürgermeisterin Reker für die Ratssitzung am 10. September 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung vor, der eine Veröffentlichung in digitaler Form vorsieht. Dadurch werden Bekanntmachungen zeitnah und unabhängig vom Druck des Amtsblatts möglich.
Ein neues digitalisiertes Verfahren gestattet nicht nur eine schnellstmögliche und unkomplizierte Veröffentlichung, sondern stellt auch eine kostengünstigere und insbesondere klimafreundliche Form dar. So können jährlich rund 15.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und circa 100.000 Seiten Papier eingespart werden. Zudem erleichtert die Umstellung den Bürgerinnen und Bürger das Auffinden einzelner Bekanntmachungen. Bebauungsplanverfahren und andere offizielle Bekanntmachungen, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften in Amtsblättern zu veröffentlichen sind, werden auch weiterhin im Amtsblatt der Stadt Köln publiziert.
Gleichzeitig wird das Verfahren für öffentliche Zustellungen vereinfacht. Sie sollen künftig für die Dauer von zwei Wochen unter https://www.stadt-koeln.de/oeffentliche-zustellungen ebenfalls im Internet bereitgestellt werden.