Ab 7. Juli wird wieder eine Gebühr in Höhe von einem Euro erhoben

Ab Montag, 7. Juli 2025, werden die Vormerkungen für Medien, die wegen der Schließung der Zentralbibliothek am Josef-Haubrich-Hof für die Dauer bis zur Eröffnung des Interims auf die Hohe Straße 68-82 kostenfrei möglich waren, wieder kostenpflichtig. Für die Vormerkung eines Mediums wird dann künftig wieder eine Gebühr von einem Euro erhoben. Die Anzahl der gleichzeitig möglichen Vormerkungen wird auf 50 Medien erhöht.

Ursprünglich sollte die Vormerkgebühr erst wieder nach vollständiger Fertigstellung des Interims der Zentralbibliothek erhoben werden. Die Nutzung des kostenlosen Angebots ist allerdings so hoch, dass das Bibliotheksteam die logistische Herausforderung und auch die im Interim begrenzten räumlichen Bedingungen, nicht mehr vollständig bewältigen kann. Mit dem Wiedereinsetzen der Regelung mit Servicegebühr soll die Servicequalität für alle Nutzer*innen sichergestellt werden.

Seit 11. Juni 2025 ist die zweite Stufe des Interims bereit und ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl von Medien der Zentralbibliothek. Die Fertigstellung der zweiten und dritten Etage wird für Herbst 2025 erwartet. Mit der dritten und letzten Stufe werden dann auch die Medien der Bereiche Belletristik, Kunst, Musik und Film wieder frei zugänglich sein. Dann stehen auch weitere Arbeitsplätze, das Social–Media-Studio sowie Workshop-Räume zur Verfügung.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit