Amtsgericht verurteilt Eigentümerin aus Köln-Ehrenfeld
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro hat das Amtsgericht Köln eine Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Köln-Ehrenfeld verurteilt. In dem Gebäude der Eigentümerin stehen mindestens drei Wohneinheiten seit mehr als einem Jahr leer. Die Wohnungen werden dem angespannten Wohnungsmarkt somit dauerhaft entzogen.
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wurde durch Hinweise aus der Bürgerschaft auf den Leerstand in Ehrenfeld aufmerksam und leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum ein. Den Bußgeldbescheid der Stadt aus August 2015 hat das Amtsgericht Köln in voller Höhe bestätigt, die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Damit ist die Angelegenheit für die Eigentümerin möglicherweise noch nicht erledigt. Für den Fall, dass sie die Wohnungen nicht zeitnah wieder Wohnzwecken zuführt, prüft das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln den Erlass einer wohnungsrechtlichen Anordnung gegen sie mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsgeldern.
Seit Juli 2014 gilt in Köln die Wohnraumschutzsatzung, deren Handhabung die zweckfremde Nutzung von Wohnraum eindämmen soll. Hierzu zählt neben dem dauerhaften Leerstand von Wohnungen auch der unerlaubte Abriss und die unerlaubte Umwandlung von Wohnraum, zum Beispiel zur gewerblichen Nutzung.