Stadt gibt Hinweise für Public Viewing und Nachbarschaftsschutz

Die Stadt Köln informiert Gastronom*innen über die Rahmenbedingungen zur TV-Übertragung der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft 2026. Grundsätzlich ist die Übertragung in Gaststätten im Innenbereich problemlos möglich. Dabei gilt: Der Ton macht die Musik – die Lautstärke sollte stets in einem angemessenen Rahmen bleiben, um Störungen zu vermeiden. Zudem sind die einschlägigen Regelungen, etwa zu Urheberrechten (zum Beispiel FIFA und GEMA), zu beachten.  

Auch in der Außengastronomie ist Public Viewing wie folgt gestattet: Alle WM-Spiele, die zwischen 6 und 22 Uhr angepfiffen werden, dürfen ohne zusätzliche Genehmigung innerhalb der genehmigten Außengastronomiefläche übertragen werden. Die Übertragung wird bis zum Abpfiff gemäß dem Erlass der NRW-Landesregierung geduldet, einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Unmittelbar nach Spielende ist die TV-Übertragung im Außenbereich sofort zu beenden. Eine wichtige Einschränkung gilt für Betriebe, deren Sperrzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Nachbarschaft verlängert wurde: In diesen Fällen ist die Nutzung der Außengastronomie ab 22 Uhr und damit auch die TV-Übertragung von WM-Partien im Zeitraum der gesetzlichen Nachtruhe nicht zulässig.  

Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen ist: Emotionen gehören zum Fußball dazu, sollten jedoch nicht zu übermäßigen Lärmbelästigungen führen. Sollte es dazu kommen, können Anwohner*innen die Leitstelle des Ordnungsamtes unter 0221/221-32000 anrufen. Bei festgestellten Verstößen behält sich die Stadt Sanktionen vor. Wie bereits bei vergangenen internationalen Turnieren sind besonders laute Musikinstrumente wie Vuvuzelas, Trommeln, Tröten oder Pfeifen im Außenbereich nicht erlaubt. Betreiber*innen sind verpflichtet, eine Nutzung durch Ausübung ihres Hausrechts zu unterbinden.  

Beim Aufstellen von Bildschirmen, Fernsehern oder Beamern ist darauf zu achten, dass diese innerhalb der genehmigten Außengastronomiefläche sicher installiert und so ausgerichtet sind, dass Passant*innen sowie Teilnehmer*innen am Straßenverkehr nicht abgelenkt werden. Für die Verkehrssicherheit des Aufbaus tragen die Betriebe die Verantwortung, insbesondere sind Stolperstellen durch Kabel zu vermeiden. Das Verlegen stromführender Kabel über Gehwege wird für die Dauer der Übertragungen geduldet, sofern diese verkehrssicher – mindestens durch Kabelmatten – abgesichert sind. Nach Ende der Übertragung sind die Kabel unverzüglich zu entfernen. 

Public Viewing ist ausschließlich für Gäste der jeweiligen Außengastronomie vorgesehen. Bilden sich Menschenansammlungen außerhalb der genehmigten Fläche, ist die Übertragung zu unterbrechen, bis sich diese aufgelöst haben. Kommen Betreiber*innen dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen. Die Stadt Köln empfiehlt, frühzeitig das Gespräch mit der Nachbarschaft zu suchen, um ein friedliches Miteinander während der WM-Zeit zu gewährleisten, und wünscht allen Beteiligten eine erfolgreiche und stimmungsvolle Turnierzeit.  

Unter Zentrale Anlaufstelle Gastronomie-FAQ - Stadt Köln können auf der Internetseite der Stadt Köln weitere aktuelle Informationen abgerufen werden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit