Köln-Dellbrück: Mindestfahrbahnbreite auf der Idastraße
Auf der Idastraße in Köln-Dellbrück engen parkende Fahrzeuge die Fahrbahn teils so ein, dass die vorgeschriebene Fahrbahnbreite von 3,05 Meter unterschritten wird. Es betrifft den Abschnitt zwischen dem Grafenmühlenweg und der Idastraße 26. Die Stadt Köln ist verpflichtet, das Parken auf zu enger Fahrbahn zu unterbinden. Daher werden 17 Parkplätze voraussichtlich Mitte Juni 2026 demarkiert. Hintergrund: Der Wegfall von Parkflächen zur Sicherung der Fahrbahnmindestbreite ist eine notwendige Maßnahme. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO) ist das Parken an "engen Straßenstellen" unzulässig. Eine Fahrbahn gilt nach Rechtsprechung dann als eng, wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite weniger als 3,05 Meter beträgt.
Hinweis: Weitere Informationen zu Straßenbaustellen können im Verkehrskalender abgerufen werden: