Weniger Bürokratie und schnellere Ergebnisse durch mehr Direktaufträge
Die Stadt Köln setzt die vom Land Nordrhein-Westfalen eröffneten Gestaltungsfreiheiten im Bereich Beschaffungen konsequent um. Zum 1. Januar 2026 tritt der neue § 75a GO NRW in Kraft. Die Vorschrift hebt alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren auf. Kommunen sind damit künftig erst ab Erreichen der europäischen Schwellenwerte verpflichtet, förmlich auszuschreiben. Unterhalb der Schwellenwerte von 5,4 Millionen Euro für Bauleistungen beziehungsweise 216.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen sind Beschaffungen dann per Direktauftrag möglich. Zurzeit können Direktaufträge nur bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro erteilt werden.
Die Vergabeverfahren im sogenannten "Unterschwellenbereich", also unterhalb der europäischen Schwellenwerte, bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Sie umfassen aktuell 90 Prozent der Verfahren. Diese Vergaben können mit der neuen Regelung künftig häufiger per Direktauftrag erfolgen.
Mit der jetzigen Entscheidung wird nicht nur Bürokratie abgebaut. Gleichzeitig kann die Stadt Köln die Qualität einer Leistung und wichtige Entscheidungskriterien wie Wirtschaftlichkeit, Tariftreue und Nachhaltigkeit deutlicher in den Mittelpunkt stellen.
Unter SessionNet kann die Mitteilung für die kommende Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden.