Keine Fälle in Köln – Schutz- und Überwachungszonen auf Stadtgebiet eingerichtet
Am 10. November 2025 wurde die hochansteckende Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand im Rhein-Erft-Kreis amtlich festgestellt. In Köln sind dieses Jahr bisher keine Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurde eine Schutzzone im Umkreis von 3,1 Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb in Hürth eingerichtet. Diese sogenannten Restriktionszonen erstrecken sich auch auf Teile des Kölner Stadtgebietes.
Die Stadt Köln hat daher am heutigen Dienstag, 11. November 2025, eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen:
In der Schutz- und Überwachungszone muss Geflügel von freilebenden Vögeln abgesondert werden (Aufstallungsgebot). Dies betrifft Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. Dort gelten zudem verstärkte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen und die Tierhalter*innen müssen intensiv auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten. Eine verminderte Legeleistung, eine geringere Futteraufnahme oder eine verringerte Aktivität der Tiere kann schon ein erster Hinweis auf eine Infektion sein. Sämtliche angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Geflügelbestände und sollen eine Verschleppung des Virus durch Tierkontakte, aber auch durch indirekte Kontakte (beispielsweise über Personen oder Transportbehälter) verhindern.
Das Ansteckungsrisiko mit dem Virus der Geflügelpest ist für den Menschen äußerst gering. Es sind nur wenige Fälle aus dem Ausland bekannt, bei denen die Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen bei sehr engem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen wurde.
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI-Virus). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen hohe wirtschaftliche Schäden und Tierverluste.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sind verfügbar unter: Allgemeinverfügung zur Tierseuchenverfügung der Stadt Köln zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 11.11.2025