Kölner Standesamt führt 682 Beratungen zum Namensrecht durch

Das SBGG (Selbstbestimmungsgesetz) ist seit 1. November 2024 in Kraft, das neue Namensrecht seit einem halben Jahr. Der Bereich "Fortführung Personenstandsregister" des Kölner Standesamtes hat in einem Jahr SBGG

850 Anmeldungen zur Erklärung und 705 Erklärungen nach dem SBGG entgegengenommen.  

Zum Geschlecht "männlich" haben 247 Personen erklärt, gefolgt von Erklärungen zum weiblichen Geschlecht (202 Erklärungen) und zu "divers" (144 Erklärungen). Es gab 112 Streichungen des Geschlechtseintrages.  

Die 705 Erklärungen im Einzelnen:

 

männlich zu weiblich 200
männlich zu divers     40   
männlich zu keine Eintragung41       
weiblich zu männlich 241 
weiblich zu divers   104 
weiblich zu keine Eintragung71 
divers zu männlich6   
divers zu weiblich0
divers zu keine Eintragung   0
keine Eintragung zu männlich0
keine Eintragung zu weiblich2
keine Eintragung zu divers0

Seitens der Kölner Standesbeamt*innen wurde kein Antrag abgelehnt.  

Im ersten halben Jahr nach Inkrafttreten des neuen Namensrechts hat der Bereich "Fortführung Personenstandsregister"…  

  • 456 Erklärungen zum Namen aufgenommen (Beurkundungen)
  • 368 Erklärungen zum Namen eingetragen (Entgegennahmen) und
  • 682 Beratungen zum neuen Namensrecht durchgeführt.  

Diese Statistiken beziehen sich auf bestehende Personenstandsregister. Erklärungen und Beratungen in Bezug auf das neue Namensrecht bei beispielsweise Eheschließungen oder Geburten gehören zum täglichen Alltag und erfolgen automatisch bei der Beurkundung einer Geburt oder Eheschließung.  

Übrigens kann man ab sofort für diese Anliegen auch online Termine buchen. Zum bereits bestehenden Onlineangebot im Bereich der Eheschließung, der Trautermine und der Urkundenbestellung erweitert das Kölner Standesamt das Online-Terminangebot nun um viele Anliegen rund um das Selbstbestimmungsgesetz, den Namen, und die bereits bestehenden Register.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit