Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ist jetzt Standard
Die Stadt Köln erweitert ihre bewährte Bürger*innenbeteiligung auf alle Themenbereiche. Wie vergangenes Jahr vom Rat beschlossen, folgt damit ab dem 1. November 2025 der finale Ausbauschritt zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln.
Die 2020 beschlossenen Kölner Leitlinien für einen systematischen, qualitativen und transparenten Umgang mit Bürger*innenbeteiligung werden in allen politischen Gremien umgesetzt. Unter deren Anwendung konnten seitdem zahlreiche Projekte mit der Beteiligung der Öffentlichkeit umgesetzt werden. Somit setzt die Stadt Köln nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren um, sondern stärkt aktiv die Umsetzung von freiwilligen Beteiligungsprojekten – dort, wo es sinnvoll und möglich ist.
Dieser Prozess wurde schrittweise ausgebaut und mit vielen Themenfeldern erschlossen. Die überzeugenden Ergebnisse der bisherigen Verfahren und die hohe Akzeptanz bei den Kölner*innen machen den themenübergreifenden Ausbau möglich: Ab jetzt wird zu jeder Beschlussvorlage der Verwaltung eine Einschätzung getroffen, ob sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben eignet. Die Abwägung von Bürger*innenbeteiligung wird damit zum Standard.
Diese Einschätzung ist für alle neuen Beschlussvorlagen ab dem 1. November 2025 im Ratsinformationssystem für alle einsehbar. Dieses ist abrufbar unter: Ratsinformationssystem der Stadt Köln
Kölner*innen wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, eine Beteiligung zu einer vorhandenen Vorlage vorzuschlagen. Die Politik entscheidet dann, ob und wie eine Beteiligung durchgeführt wird. Für die Menschen in Köln schafft dies noch mehr und vor allem vielfältigere Möglichkeiten zur Mitgestaltung ihrer Stadt.
Grundlage für die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung sind die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wurden gemeinsam von der Kölner Stadtgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung erarbeitet. Die Leitlinien regeln, wie Kölner*innen in Planungsprozesse einbezogen werden können und welche Strukturen und Instrumente es dafür gibt. Nach einer positiv verlaufenen Pilotphase und mehreren Ausbauphasen, wurden die Leitlinien teilweise angepasst und deren flächendeckende Anwendung 2024 vom Rat beschlossen.
Kern der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ist:
- Die Stadtverwaltung gibt zu jeder Verwaltungsvorlage eine proaktive Einschätzung zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ab.
- Die Kölner*innen können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen. Die Entscheidung dazu trifft das jeweils auch inhaltlich zuständige Gremium.
- Für ein Beteiligungsverfahren erstellt die Verwaltung ein Beteiligungskonzept, in dem die Ziele, die Zielgruppen, die wichtigsten Verfahrensschritte und Methoden sowie der Zeitplan beschrieben werden. Auch darüber entscheidet das zuständige politische Gremium. Auf dieser Basis startet die Umsetzung.
- Durch passgenaue Formate und Methoden sollen im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Perspektive jener Betroffenengruppen in die Beratung einfließen, die sich gewöhnlich eher nicht an städtischen Planungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen.
Die vollständigen Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind abrufbar unter: Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung