Stadt Köln, Steuerfahndung und Hauptzollamt kontrollierten Gewerbebetriebe

Die Stadt Köln hat gemeinsam mit der Steuerfahndung der Finanzverwaltung NRW und dem Hauptzollamt Köln am Montag, 29. September 2025, eine Schwerpunkt-Aktion in fünf Gewerbe-Objekten im Stadtbezirk Ehrenfeld durchgeführt. Unter Federführung des Ordnungsamtes kontrollierten Mitarbeitende des Ordnungsamtes (Gewerbeabteilung) sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes mit den Sicherheitspartnern einen Einzelhandel, einen Supermarkt, ein Bistro und zwei Kioske.  

Besonders viele Feststellungen machten die Ermittler in dem Einzelhandel. Letzterer verkauft unter anderem E-Zigaretten (so genannte Vapes) und Shisha-Tabak. Dem Ordnungsamt lagen Hinweise vor, dass der behördenbekannte Betrieb Vapes unzulässig an Minderjährige verkaufen soll. Minderjährige Testkäufer*innen wurden daher zuerst in das Ladenlokal geschickt. Ihnen wurden in der EU nicht zugelassene Vapes verkauft. Daraufhin kontrollierten die uniformierten Einsatzkräfte sämtliche Räumlichkeiten. Sie fanden rund 830 für den Verkauf im EU-Raum nicht zugelassene und allesamt unversteuerte Vapes, 20 Dosen in Deutschland nicht zugelassenen skandinavischen Oraltabak (Snus genannt) sowie zehn Tetrahydrocannabinol- und Cannabidiol-haltige Produkte. Die Waren wurden allesamt sichergestellt.  

Das Hauptzollamt Köln leitet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein. Nach erster Schätzung des Zolls beträgt der Schaden rund 4.300 Euro. Wegen Verstößen gegen den Jugendschutz, der Abgabe nicht verkehrsfähiger E-Zigaretten und THC-/CBD-haltiger Produkte werden durch die Stadt Köln Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgelder steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es wird seitens der Verwaltung die gewerbliche Zuverlässigkeit der gewerbetreibenden Person geprüft. Falls die Person als "nicht zuverlässig" eingestuft wird, dürfte sie das Gewerbe nicht mehr betreiben. Auch die Steuerfahnder*innen hatten eine Feststellung, die ein Verfahren nach sich zieht. Wegen des Steuergeheimnisses können hierzu jedoch keine Auskünfte erteilt werden.  

Weniger Feststellungen machten die Einsatzkräfte in den anderen vier Objekten: Zwei Verwarngelder wurden wegen einer unerlaubten Sondernutzung und wegen mangelhafter Pfand-Auszeichnung verhängt. Ein Geldspielgerät wurde wegen abgelaufener Zulassung versiegelt. Und ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz wird eingeleitet, weil in einem Fall unzulässig Alkohol an die minderjährigen Testkäufer*innen verkauft wurde.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit