Stadt Köln plant Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot

Die Stadt Köln plant, die Allgemeinverfügung zum Verweilverbot aufzuheben und ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot zunächst mittels Allgemeinverfügung anzuordnen. Zur dauerhaften Anwendung arbeitet die Stadt Köln eine ordnungsbehördliche Verordnung aus, die die Allgemeinverfügung nach einer Übergangszeit ablösen soll.

Der Vollzug des Verweilverbotes wird bis zur formalen Aufhebung der Allgemeinverfügung (
Allgemeinverfügung der Stadt Köln über ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz) ausgesetzt. Gleichwohl wird das Ordnungsamt am Brüsseler Platz präsent sein und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben handeln, um Störungen der gesetzlichen Nachtruhe zu unterbinden.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit