Verwaltung legt politischen Gremien Kriterienkatalog vor
Die Verwaltung legt mit ihrer Vorlage "Sitzen statt Parken" den politischen Gremien einen Kriterienkatalog zur Abstimmung vor, unter welchen Bedingungen Parkplätze auch weiterhin für die Außengastronomie genutzt werden können. Grundlage dieses Katalogs sind unter anderem die Vorgaben für die Außengastronomie aus dem Prozess "Köln.Gestaltet.Außengastronomie".
Die Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung in Abstimmung mit dem Dezernat für Mobilität. Die Verwaltung schlägt vor, dass Genehmigungen ganzjährig, maximal für drei Jahre, erteilt werden können. Wo "Sitzen statt Parken" künftig möglich ist, entscheiden die jeweiligen Bezirksvertretungen. Die genehmigungsfähigen Flächen erstrecken sich grundsätzlich auf die Stätte der Leistung, das heißt auf die Stellplätze vor der Gebäudefront des Betriebes. Zusätzlich können maximal bis zu zwei weitere Parkplätze pro Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die an die Parkplätze vor der Stätte der Leistung angrenzen müssen. Die Flächen dürfen nicht als Lagerflächen für das Mobiliar genutzt werden.
Taxistände, Behindertenparkplätze, Aufstellflächen – zum Beispiel für E-Scooter oder Fahrräder aller Art sowie Ladezonen oder E-Ladestationen – können grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. In welchen Fällen Markierungen zur Abgrenzung vom Fahrbahnrand nötig sind, wird von Fall zu Fall entschieden. Ebenso darüber, ob der Bau eines Podestes möglich oder nötig ist.