Bisher geltende Kilometerpreise bleiben bestehen – Festpreise möglich

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis ("Kölner Taxitarif") beschlossen. Eine Anpassung der Kilometerpreise, die eine Taxi-Interessenvertretung bei der Verwaltung beantragt hatte, lehnte der Rat ab. Vorgeschlagene Regelungen bezüglich Festpreisen innerhalb eines Tarifkorridors nahm der Rat an.

Die Verwaltung hatte dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage zum Kölner Taxitarif vorgelegt. Interessenvertretungen aus dem Kölner Taxigewerbe hatten die Änderung des Taxitarifs zum 1. Februar 2025 mit dezidierter Begründung beantragt.

Für den Kölner Taxitarif bedeutet der Ratsbeschluss:

  1. Die bisherigen Kilometerpreise der seit 1. September 2022 geltenden Verordnung bleiben gültig. Die Preise betragen pro Kilometer weiterhin 2,60 Euro (bis sieben Kilometer) und 2,20 Euro (ab dem siebten Kilometer). Die Grundgebühr beträgt 4,90 Euro, die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit 0,50 Euro je Minute. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit beträgt der Gesamtpreis beispielsweise 25,10 Euro.
  2. Auf Wunsch einer weiteren Interessenvertretung hatte die Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, Regelungen bezüglich Festpreisen innerhalb eines Tarifkorridors einzuführen. Dem stimmten die Ratsmitglieder mehrheitlich zu. Diese Festpreise gelten für Fahrten auf vorherige Bestellung und wurden in München bereits erfolgreich eingeführt. Das bedeutet konkret: Bei der Vermittlung von vorbestellten Fahrten können Taxi-Unternehmer*innen oder die Vermittlungszentrale den Preis im Vorhinein anpassen. Diese Anpassung kann bis zu minus fünf Prozent bis maximal plus 20 Prozent des regulären Beförderungsentgeltes des Taxitarifs betragen.
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit