Beschlussvorlage zum politischen Variantenentscheid mit Berichten ergänzt
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zur Ost-West-Achse (Tunnel-Lösung oder oberirdische Planungsalternative) im Innenstadtbereich am heutigen Freitag, 6. September 2024, mit den letzten Anlagen vor dem Verkehrsausschuss, der am Dienstag, 10. September 2024, tagen wird, ergänzt. Dabei handelt es sich um den Abschlussbericht des externen Gutachters zur bundesweit standardisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) der Tunnel-Alternative (Anlage 19) sowie den erläuternden Bericht zur oberirdischen Planungsalternative (Anlage 20).
Wie bereits angekündigt, wurden im Vorfeld die Inhalte der NKU zur Tunnel-Lösung mit den Fördermittelgebern eng abgestimmt. Auf dieser Grundlage erstellte dann der gleiche Gutachter den erläuternden Bericht zur oberirdischen Planungsalternative.
Für beide Berichte gibt die Stadtverwaltung den Hinweis, dass die Kostenangaben nicht direkt mit den in der Beschlussvorlage angegebenen Kosten vergleichbar sind. Der Hauptgrund hierfür ist, dass in der NKU die Kosten für das Gesamtprojekt angesetzt werden. In der Beschlussvorlage werden jedoch nur die Kosten für den Bereich "Innenstadt" angegeben. Darüber hinaus werden vereinzelte Kosten gemäß der Verfahrensanleitung der "standardisierten Bewertung" anders angesetzt.
So werden zum Beispiel für die NKU die Baunebenkosten (Planungskosten) mit einer Pauschale von zehn Prozent auf die Herstellungskosten berücksichtigt, für den städtischen Haushalt werden hingegen die tatsächlich erwartenden Baunebenkosten angegeben.
Beide Anlagen liegen dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vor.
Hintergrund
Es ist unüblich, im Rahmen der Vorplanung bereits die bundesweit standardisierte Bewertung zur NKU durchführen zu lassen. Auf besonderen Wunsch der Politik wurde dies jedoch veranlasst. Im Ergebnis sind beide Alternativen durch den Bund und das Land förderfähig. In welcher Höhe der Nutzen-Kosten-Index (NKI) über dem Faktor 1,0 liegt, ist rechtlich nicht von entscheidender Bedeutung. Die Fördermittelgeber können die Vergabe von Fördermitteln und deren Umfang nach eigenem Ermessen priorisieren, sofern die Förderfähigkeit über dem Faktor 1,0 liegt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und gleichzeitiger Einreichung des Förderantrags, was voraussichtlich zwei Jahre nach dem politischen Entscheid erfolgen soll, wird der NKI mit den aktualisierten Daten fortgeschrieben.