Bebauungsplanentwurf vom 8. bis 23. August 2024 öffentlich einsehbar

Der Bebauungsplan-Entwurf "Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)" wird erneut veröffentlicht und kann von interessierten Bürger*innen ab Donnerstag, 8. August, bis Freitag, 23. August 2024, eingesehen werden. Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich über die Zukunft des Campus Deutz der TH Köln zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Der Bebauungsplan-Entwurf basiert auf einem 2012 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb, den das Kölner Architekturbüro Kister, Scheithauer, Gross (ksg) für sich entscheiden konnte. Das Konzept wurde seither detailliert weiterentwickelt und berücksichtigt die Anforderungen einer stufenweisen Realisierung sowie die Einbeziehung angrenzender Flächen, darunter die ehemalige Feuerwache, das ehemalige Gelände der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) und die ehemalige Sozialstation Gießener Straße.

Für die Umsetzung des Projekts ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der nun vorliegende Entwurf konkretisiert die aktuellen städtebaulichen Entwicklungsziele und überführt diese in planungsrechtliche Festsetzungen. Die Stadt Köln und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW arbeiten hierbei eng zusammen. Die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich über die geplanten Entwicklungen zu informieren und am Planungsprozess teilzuhaben.

Einzelheiten zur Offenlage des Planentwurfs kann der entsprechenden Mitteilung und den dazugehörigen Anlagen an den Stadtentwicklungsausschuss entnommen werden. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem unter der Vorlagen-Nr. 2157/2024 einsehbar. Die Planunterlagen werden mit Begründung sowie weiteren Unterlagen im Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ausgelegt. Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 0221/221-22850 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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