Rat der Stadt Köln entscheidet am 21. März 2024 über neue Fassung
Der Rat der Stadt Köln entscheidet am 21. März 2024 über die neue Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS). Die Satzung regelt die Gebühren, die für Verwaltungsleistungen, wie Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und besondere Amtshandlungen anfallen. Beispiele dafür sind die Festsetzung einer Hausnummer (Gebühr alt: 101 Euro, Gebühr neu: 113 Euro), Auszüge aus dem Flächennutzungsplan (Gebühr alt: 23 Euro, Gebühr neu: 24 Euro) oder die Einsichtnahme in abgeschlossene Bauakten (Gebühr alt: 30 bis 150 Euro, Gebühr neu: 32 bis 86 Euro).
Neben gestiegenen Personal- und Arbeitsplatzkosten müssen auch geänderte gesetzliche Vorgaben in der Satzung berücksichtigt werden. Weitere Gründe für die Anpassung sind neue Angebote und Produkte wie etwa Genehmigungen von Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum.
Die Stadtverwaltung Köln hat die Verwaltungsgebühren kostendeckend neu kalkuliert. Die Satzung enthält nun neue Gebührentatbestände, veraltete Gebührentarife wurden gestrichen. Zudem wurden einzelne Tatbestände nun aufgeteilt, um eine genauere, einzelfallbezogene Gebührenerhebung zu ermöglichen und die Transparenz in Einzelleistungen zu steigern. Damit trägt die Satzung auch veränderten Aufgabenzuschnitten innerhalb der Stadtverwaltung Rechnung.