Untere Naturschutzbehörde erteilt Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans

Die Uniwiese steht an den Karnevalstagen weiterhin als Ausweichfläche für Feiernde zur Verfügung. Die hierfür notwendige Befreiung wird durch die im Amt für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelte Untere Naturschutzbehörde am heutigen Dienstag, 16. Januar 2024, erteilt.   Die Stadtverwaltung und ihre Sicherheitspartner halten die Nutzung der Uniwiese zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben von Menschen weiterhin für zwingend erforderlich. Die Bereitstellung einer Minimalversorgung für die Feiernden (Getränke, Musikbeschallung) dient einzig dem Zweck, sie auf dieser Fläche zu halten und zu verhindern, dass sie ungesteuert einen Zugang zum abgesperrten Bereich suchen, einzelne Sperren dem Druck nicht mehr standhalten können und es zu lebens- und gesundheitsgefährdenden Situationen kommt.  

Zum Verständnis:  

Die Bezirksregierung Köln hatte die Stadt Köln mit Schreiben vom 3. Januar 2024 angewiesen, für die Nutzung der Uniwiese als Ausweichfläche für die Zülpicher Straße und den angrenzenden öffentlichen Raum ein Befreiungsverfahren nach § 67 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen. Trotz weiterhin bestehender anderslautender Rechtsauffassung kam die Stadt Köln dieser Weisung nach. Am 12. Januar 2024 stellte die Untere Naturschutzbehörde beim Vorsitzenden des Naturschutzbeirates einen Antrag auf Befreiung von den entgegenstehenden Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uniwiese im Wege der Eilentscheidung. Ebenfalls am 12. Januar 2024 teilte der Vorsitzende des Naturschutzbeirates mit, dass er der erbetenen Befreiung nicht zustimme.  

Diese Entscheidung legte die Verwaltung am gestrigen Montag, 15. Januar, dem Hauptausschuss vor. Er entschied, dass die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zu erteilen hat.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit