Zwei weitere Schulen nehmen am Pilotprojekt "Schulstraße" teil
Um die Sicherheit für Schüler*innen auf ihren Schulwegen zu erhöhen, hat die Stadt Köln Anfang des Jahres das Pilotprojekt "Schulstraße" gemeinsam mit zwei Grundschulen in den Stadtteilen Ehrenfeld und Ossendorf gestartet. Wie angekündigt nehmen nun zwei weitere Schulen im Rechtsrheinischen an dem Projekt teil. Ab Montag, 7. August 2023, werden im Umfeld der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Diesterwegstraße in Köln-Brück sowie der Rosenmaarschule in Köln-Höhenhaus Schulstraßen eingerichtet.
An der GGS Diesterwegstraße wird die Einfahrt in die Fritz-Schu-Straße und die angrenzende Diesterwegstraße an Schultagen jeweils montags bis freitags, zwischen 7.45 und 8.15 Uhr, für den Kfz-Verkehr gesperrt. In den ersten zwei Wochen der Eingewöhnungsphase werden die Straßen zusätzlich nachmittags zwischen 14.45 und 15.15 Uhr für einfahrende Fahrzeuge gesperrt. An der Rosenmaarschule wird die Einfahrt in die Straße Am Rosenmaar sowie die Heidenrichstraße jeweils montags bis freitags, morgens zwischen 7.45 und 8.15 Uhr, und nachmittags zwischen 15 und 15.30 Uhr, für den Kfz-Verkehr gesperrt.
Die Ausfahrt aus den Straßen ist während der Sperrung weiterhin möglich. Rettungs- und Einsatzfahrzeuge haben jederzeit freie Zufahrt. Die Beschilderung wird vor Ort angepasst. In der Einführungsphase und bei Bedarf werden zudem Absperrschranken aufgestellt. Die Stadt Köln verspricht sich aufgrund der besonderen Lage der beiden Schulen im Rahmen des Pilotprojekts neue Erkenntnisse, denn die neuen Schulstraßen liegen an Einbahnstraßen und es handelt sich um Einfamilienhaussiedlungen.
Warum Schulstraßen wichtig sind
Viele Autos vor den Schulgebäuden sorgen regelmäßig für gefährliche Situationen für Kinder. Mit den Schulstraßen soll die Sicherheit für alle Kinder erhöht und eine Alternative zum "Elterntaxi" gefördert werden. Ein Schulweg, den die Kinder alleine mit Rad oder zu Fuß bewältigen können, ist ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zur Selbstständigkeit. Darüber hinaus haben die Kinder auf dem Schulweg Zeit für ihre Freund*innen und bewegen sich an der frischen Luft.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt
Anwohner*innen, Schüler*innen, Eltern und Schulpersonal sind eingeladen, sich auf dem Beteiligungsportal der Stadt bis zum 1. März 2024 zum Projekt zu äußern. Bei Fragen steht das Amt für Verkehrsmanagement per E-Mail an schulstrasse@stadt-koeln.de zur Verfügung. Darüber hinaus veranstaltet die Stadt voraussichtlich einen Monat nach Start der zwei neuen Schulstraßen eine Informationsveranstaltung vor Ort. Hier will die Stadt Verständnisfragen klären und bisherige Erfahrungen sowie Verbesserungsvorschläge entgegennehmen. Über die Veranstaltungen wird gesondert informiert.
Hintergrund zum Pilotprojekt "Schulstraße"
In Köln haben sich bereits einige Bezirksvertretungen per Beschluss für Schulstraßen ausgesprochen, um die Sicherheit auf Schulwegen zu erhöhen. Teilweise wird dabei ein Durchfahrtsverbot vor den Schulen befürwortet, die das Befahren der Straße für einen bestimmten Zeitraum vollständig verbietet. Um die Schulwege für die Kinder sicherer zu machen und zugleich die Einschränkungen für Anwohner*innen abzumildern, wird mit dem Pilotprojekt eine Kompromisslösung getestet. Die Straßen werden zu Schulbeginn und je nach Standort auch nach Schulende nur für einfahrende Autos gesperrt. Die Sperrzeiten sind dabei auf ein Minimum beschränkt. Anlieger*innen dürfen von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz weiterhin ausfahren.
Von dem Einfahrtsverbot können Anwohner*innen nicht ausgenommen werden, da das Verkehrsrecht nur den Begriff des "Anliegers" (Beschilderung "Anlieger frei") kennt. Damit sind vereinfacht gesagt alle Menschen gemeint, die ein Anliegen in der Straße haben, darunter auch Eltern der Schüler*innen oder Besucher*innen. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Schulstraßen als eigenes Verkehrszeichen nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Beispielsweise in Österreich gibt es seit letztem Jahr das Verkehrszeichen "Schulstraße", das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Eine solche Einführung in Köln ist keine Entscheidung, die die Stadt treffen kann, sondern macht eine Änderung der StVO notwendig. Mit dem Pilotprojekt soll das Thema Schulstraße in Zukunft jedoch weiter nach vorne gebracht werden, indem die Einfahrtsverbote umfangreich getestet werden.
Innerhalb der Projektlaufzeit bis März 2024 wird die Situation vor Ort genau beobachtet. Dabei wird der Verkehr anhand von Verkehrsuntersuchungen gemessen. Auch werden Rückmeldungen der Anwohner*innen, Schüler*innen, Eltern und des Schulpersonals per Beteiligungsportal, postalischen Rücksendekarten sowie Umfragebögen an den Schulen ausgewertet. Anschließend wird auf Grundlage der Erfahrungen über die Fortführung oder notwendige Anpassung des Pilotprojekts entschieden.