Anträge auf sogenannte kleine Sonderbauten können ab sofort angenommen werden
Die Stadt Köln erweitert ihr digitales Angebot. Ab sofort können neben Anträgen auf den Wohnungsbau auch Anträge auf sogenannte kleine Sonderbauten im Sinne des § 64 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Zu den kleinen Sonderbauten gehören alle nicht reinen Wohngebäude, die keine großen Sonderbauten sind, wie zum Beispiel Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit weniger als 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Die Stadt Köln geht damit als zweitgrößte Bauaufsichtsbehörde Deutschlands den nächsten Schritt in Richtung volldigitales Baugenehmigungsverfahren unter Einbindung des landesweiten Bauportal.NRW. Bauanträge können über die städtische Internetseite unter www.bauantrag.koeln eingereicht werden. Über eine Verknüpfung zum Bauportal.NRW melden Nutzer*innen sich im Servicekonto.NRW an und nutzen anschließend den Antragsassistenten zur Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen. Damit entfällt die in der Bauordnung NRW normalerweise vorgeschriebene Schriftform für Bauanträge.
In weiteren Ausbaustufen soll noch bis Ende des Jahres 2023 die digitale Antragstellung für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW und für Vorbescheide gemäß § 75 BauO NRW ermöglicht werden. Große Sonderbauten sind zum Beispiel Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie werden im nicht vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei Vorbescheiden werden nur einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens abgefragt und geprüft. Sie sind ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung.