Bauwerk kann nicht saniert werden
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln eine Vorlage für einen erweiterten Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke "Am Tannenhof" (Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Rodenkirchen) mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag zur Änderung vorgelegt. Der Rat ist in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, diesem Vorschlag gefolgt. Die Brücke aus Stahlbeton dient dem Fuß- und Radverkehr und überbaut die zweigleisige Bahnstrecke der Häfen- und Güterverkehr Köln und der Kölner Verkehrsbetriebe im Bereich der Haltestelle Michaelshoven. Die Bahnsteige werden über Rampenbauwerke und Aufzüge erschlossen.
Da sich das Bauwerk in einem schlechten Zustand befindet und eine Sanierung unwirtschaftlich ist, sollten von der Verwaltung gemäß Planungsbeschluss des Rates vom 4. Februar 2021 verschiedene Variantenuntersuchungen bis zum Vorentwurf durchgeführt werden. Dabei wurden zwei unterschiedliche Brückenkonstruktionen mit diversen Anrampungen sowie die Möglichkeit einer Unterführung untersucht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde von der Verwaltung zunächst ein Brückenneubau an gleicher Stelle präferiert. Dabei ließe sich ein barrierefreier Übergang ohne weiträumige Eingriffe in die anliegenden Grundstücke durch Rampen nur durch die Einbindung von zwei Aufzugsanlagen, wie sie an der Bestandsbrücke existieren, schaffen.
Da eine Barrierefreiheit bei einem Ausfall der Aufzugsanlagen nicht mehr gegeben ist, wurde die Verwaltung vom Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 7. März 2023 dazu aufgefordert, Gespräche mit der Diakonie Michaelshoven als direkt betroffener Anliegerin aufzunehmen, um eine mögliche Zustimmung zu einer Unterführung der Bahnanlage zu eruieren. Daneben sollten auch von der Häfen- und Güterverkehr Köln die Möglichkeiten eines ebenerdigen Bahnüberganges insbesondere hinsichtlich vorliegender Sicherheitsbedenken beziehungsweise einer möglichen Minderung des Unfallpotenzials untersucht werden.
Da die Bewohner*innen und Kund*innen der Diakonie Michaelshoven überwiegend mobilitätseigeschränkt sind, spricht sich die Diakonie Michaelshoven in Gesprächen klar für die Anlegung eines ebenerdigen Bahnüberganges als Ersatz für die abgängige Überführung aus. Daneben hat sie jedoch auch ihre Bereitschaft zu Grundstücksverhandlungen signalisiert, die für den Bau einer großräumigen und angstfrei gestalteten Unterführung mit barrierefreien Rampen unabdingbar wären, wenn sich ein ebenerdiger Bahnübergang aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht umsetzen ließe.
Mit dem abgeänderten erweiterten Planungsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung der Unterführung gestalterisch und geometrisch zu optimieren und bis zur Genehmigungsplanung weiterzuverfolgen. Parallel soll die Häfen- und Güterverkehr Köln beauftragt werden, die ebenerdige Variante eines beschrankten Bahnüberganges bis einschließlich zur Genehmigungsplanung durchzuführen.