Gastronom*innen mit Saisonerlaubnis müssen Flächen räumen und Mobiliar einlagern

Mit Beginn des Monats November endete für 75 bis 80 Prozent der Kölner Wirt*innen, die vom 1. April bis 31. Oktober 2022 eine Außengastronomie-Erlaubnis für öffentliche Flächen besaßen, die Saison. Sie sind verpflichtet, dann sämtliches Mobiliar der Außengastronomie vom öffentlichen Straßenland zu entfernen und einzulagern. Mitarbeitende des Ordnungsdienstes der Stadt Köln werden stadtweit kontrollieren, ob saisonal genutzte Flächen freigeräumt wurden, und gegebenenfalls zum Nachbessern auffordern. Betreibende, die Saison-Flächen weiter unzulässig nutzen, müssen unter Umständen mit Verwarngeldern bzw. zusätzlichen Sondernutzungsgebühren rechnen. Die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes hat die Branchenverbände und Interessensgemeinschaften der Gastronomie über das Vorgehen informiert und gebeten, die Mitglieder an ihre Pflichten zu erinnern.

Gastronom*innen, die ihre Saison-Erlaubnis einmalig für das ganze Jahr verlängern möchten, können bei der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes (gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de) unbürokratisch einen Antrag auf Erweiterung stellen. Wirt*innen, die eine Jahreserlaubnis für ihre Außengastronomie im öffentlichen Straßenland besitzen, sind von dem "Aufräum-Appell" der Stadtverwaltung nicht betroffen. Sie bittet das Ordnungsamt, ihr Außengastronomie-Mobiliar vor Sturm zu sichern und bei länger anhaltenden Schlechtwetter-Perioden einzulagern, um Platz im öffentlichen Raum zu schaffen.

Ordnungsamtsleiterin Athene Hammerich betont:

Der öffentliche Raum ist in der dicht besiedelten Millionenstadt Köln begrenzt und er gehört, wie der Begriff schon sagt, allen Kölner*innen. Es gibt viele unterschiedliche Nutzungsinteressen. Um Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten und damit ausreichend Raum für das Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern und Autos zur Verfügung steht, bitte ich alle Gastronom*innen mit einer saisonalen Sondernutzungen, die Fläche nun wieder zu räumen. Damit schaffen sie Platz für andere Nutzer*innen. Das sorgt für mehr Akzeptanz bei Anwohnenden und stärkt das Gemeinwohl.

Hammerich ergänzt:

Wir sind uns der Situation von Gewerbetreibenden nach Corona und in Zeiten von Energiekrise und Inflation bewusst und halten engen Kontakt zu den Branchenvertretungen, um im Austausch zu bleiben.

Das Ordnungsamt bittet Anwohner*innen, im Falle belegter Parkflächen durch nicht genutztes Außengastro-Mobiliar das nachbarschaftliche Gespräch mit der/dem Gastronom*in zu suchen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können sich Anwohnende an die Zentrale Anlaufstelle Gastronomie unter gastroservice@stadt-koeln.de oder in dringenden Fällen an die Einsatzleitzentrale des Ordnungsdienstes der Stadt Köln unter Telefon 0221 / 221-32000 wenden.

Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes Zentrale Anlaufstelle Gastronomie Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit